Wenn Sie an der Universität Augsburg studieren möchten, müssen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) nachweisen (Ausnahme: Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung).
Ihre Bewerbung richtet sich danach, wo Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben:
Ausländische und staatenlose Studienbewerberinnen und Studienbewerber,
die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben (Bildungsinländer)
(Beachten Sie bitte die Informationen zur Deutschen Hochschulzugangsberechtigung)