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Studium für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung



Seit dem Wintersemester 2009/10 wird unter bestimmten Voraussetzungen gemäß Art. 45 Bayerisches Hochschulgesetz in Verbindung mit den §§ 29 bis 33 der Qualifikationsverordnung der Zugang zum Hochschulstudium für beruflich Qualifizierte ermöglicht.

Dabei wird zwischen dem allgemeinen Hochschulzugang für Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Fortbildungsprüfung (z. B. Meister) und dem fachgebundenen Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige unterschieden.



Allgemeiner Hochschulzugang

Der allgemeine Hochschulzugang für Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fortbildungsprüfung für einen bestimmten Studiengang wird nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes

  • Zeugnis über die bestandene Meisterprüfung (nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung ) oder
  • Zeugnis über die bestandene, vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung(nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung) oder
  • Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie.

Darüber hinaus muss für den beantragten Studiengang ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert werden, an der das Studium aufgenommen werden soll. Zweck des Beratungsgesprächs ist es, dem Studienbewerber oder der Studienbewerberin einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderung des Studiums im angestrebten Studiengang zu vermitteln. Über das Gespräch stellt die Hochschule eine Bescheinigung aus.

Informationen zum Ablauf des Feststellungsverfahrens finden Sie auf folgender Webseite.



Fachgebundener Hochschulzugang

Für qualifizierte Berufstätige wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
  • anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis (zweijährige bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes) in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
  • Absolvierung eines Beratungsgesprächs an der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll und
  • Bestehen einer Hochschulzugangsprüfung im angestrebten Studiengang, an der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll

Die Einzelheiten der Hochschulzugangsprüfung regelt die Universität in einer Satzung.

Hier finden Sie Informationen zum Ablauf des Feststellungsverfahrens.



Hier finden Sie Informationen zum
Studienangebot der Universität Augsburg und zu den Eignungsprüfungen.



Antragsfrist

 

Übersicht der Termine und Fristen (bezogen auf das Kalenderjahr)

 

Geplanter Studienbeginn zum Wintersemester

Geplanter Studienbeginn zum Sommersemester

Antragsfrist für das Beratungsgespräch
und die Hochschulzugangsprüfung

15. Mai
24.00 Uhr

(Ausschlussfrist)

15. Dezember
24.00 Uhr

(Ausschlussfrist)

Frist für die Onlinebewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge

15. Juli
24.00 Uhr

(Ausschlussfrist)

 

Frist für Einsendung des Zulassungsantrags (PDF-Ausdruck der Online-Bewerbung)

15. Juli
24.00 Uhr

(Ausschlussfrist)

 

Frist für Onlinebewerbung für zulassungsfreie Studiengänge 

ab 15. Mai bis spätestens 15. November

ab 15. November bis spätestens 15. April

Zeitraum für Ablegung des Beratungsgesprächs und der Hochschulzugangsprüfung

zwischen dem 16. Mai und dem 15. Juli

ab dem 16. Dezember


Ansprechpartner

Bei Meisterprüfungen und Berufsabschlüssen, die außerhalb des Freistaates Bayern im Inland sowie bei Bildungsabschlüssen, die im Ausland erworben wurden und für allgemeine Rückfragen steht der Leiter der Studentenkanzlei, Herr Gohl (Tel.: (0821) 598-5153, E-Mail: hermann.gohl@zv.uni-augsburg.de) gerne zur Verfügung.

Kontaktmöglichkeit für die Vereinbarung eines Beratungstermins:

Zentrale Studienberatung der Universität Augsburg – Herr Dr. Bodenmüller – (Tel.: (0821) 598-5146, E-Mai: thomas.bodenmueller@zsb.uni-augsburg.de)



Formulare:


Online-Bewerbung für zulassungsfreie Studiengänge:

 

online-bewerbung

 

 

Online-Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

 

online-bewerbung