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Ablauf Eignungsfestellungsverfahren allgemeiner HZG


Ablauf des Feststellungsverfahrens:

Sobald Ihre eingereichten Unterlagen überprüft worden sind und Sie bei der Zentralen Studienberatung das Beratungsgespräch absolviert haben, erhalten Sie von der Studentenkanzlei der Universität Augsburg eine amtliche Bescheinigung über das Vorliegen des allgemeinen Hochschulzugangs, versehen mit Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung (dies ist das Datum des Beratungsgesprächs) und Festsetzung der Durchschnittsnote (für die Bewerbung in zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC) oder Studiengängen mit Eignungsfeststellungsverfahren notwendig).

Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung im Zulassungs- und Immatrikulationsverfahren.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen (NC) wird für die Studieninteressenten eine Vorabquote von 3 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze im Rahmen des örtlichen Auswahlverfahrens gebildet.

Bewerbungsfristen und Informationen zum Verfahren finden Sie unter Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte.