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Berufliche Fortbildungsprüfung


Jede berufliche Fortbildungsprüfung, die nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegt wurde und deren vorbereitender Lehrgang einen Stundenumfang von insgesamt mindestens 400 Stunden umfasst, gilt als der Meisterprüfung gleichgestellt.