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Auswahlverfahren für höhere Fachsemester


Die Studienplätze für die höheren Fachsemester werden vergeben, wenn die Zahl der eingeschriebenen Studenten unter die in der Zulassungszahlsatzung (die aktuelle Fassung für das WS 2012/13 wird bis Ende Juni/Anfang Juli online gestellt) der Universität Augsburg festgesetzten Anzahl der Studienplätze sinkt.

Die Zulassung zu den höheren Fachsemestern in zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 BayHZG nach drei Prioritäten:

  1. Studierende, die an der Universität Augsburg bereits in dem beantragten Studiengang (in einem anderen Fachsemester) eingeschrieben sind
  2. Studierende, die an der Universität Augsburg in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind
  3. Sonstige Bewerberinnen und Bewerber

Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.

Darüber hinaus können vorrangig Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie keine Zulassung erhielten (Härtefälle).

 

 

Weitere Hinweise/Links:

 

  • Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang jedes Semester erneut erfolgen muss - eine "Reservierung" von zugeteilten Studienplätzen aus dem letzten Zulassungsverfahren, die nicht angenommen wurden, ist nicht möglich.
  • Einsicht in den Stand der Bearbeitung Ihrer Online-Bewerbung