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Krankenversicherung


  • Gesetzliche Krankenversicherung

    Jede Studienbewerberin und jeder Studienbewerber hat der Hochschule bei der Einschreibung eine Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse vorzulegen, in der bestätigt wird, ob er dort versichert, versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist (Muster-Versicherungsbescheinigung). Studienbewerberinnen und Studienbewerber erhalten die für die Immatrikulation erforderliche Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse, bei der sie zu Studienbeginn als Mitglied oder Familienangehöriger versichert sind oder voraussichtlich versichert sein werden.

 

  • Private Krankenversicherung

    Versicherungspflichtige Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die privat versichert sind, müssen sich von der Versicherungspflicht der Studierenden befreien lassen. Der Befreiungsantrag ist an die gesetzliche Krankenkasse zu stellen, bei der zuletzt eine Versicherung bestand, im übrigen an eine der Krankenkassen, die bei Versicherungspflicht zuständig wäre oder gewählt werden könnte. Bestätigungen über das Bestehen einer Versicherung durch ein privates Versicherungsunternehmen dürfen nicht anerkannt werden.

 

  • Versicherungsfreiheit oder keine Versicherungspflicht

    Versicherungsfreie oder nicht versicherungspflichtige Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die zu Studienbeginn nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten ihre Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft bzw. Familienversicherung bestand.

 

  • Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse

    Studierende, die während ihres Studiums die gesetzliche Krankenkasse wechseln, haben dies der Universität unverzüglich anzuzeigen. Zugleich ist eine Versicherungsbescheinigung der neu gewählten Krankenkasse der Studentenkanzlei der Universität Augsburg vorzulegen.