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Promotion


Neben den üblichen Bewerbungsunterlagen (beglaubigte Kopien der Hochschulzugangsberechtigung und des Hochschulabschlusszeugnisses, Antrag auf Zulassung) ist eine Bestätigung der Lehrperson (Doktorvater/Doktormutter) vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Promotionsvorhaben betreut wird (Betreuungsbestätigung).
Bereits immatrikulierte Studierende benötigen für die Umschreibung in den Promotionsstudiengang noch den Antrag auf Umschreibung.

 

Eine Immatrikulation ohne Nachweis einer bestandenen Hochschulabschluss-
prüfung ist nicht möglich!

Bei Promovenden, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, ist zudem ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorzulegen. Es liegt jedoch im Ermessen des Betreuers/der Betreuerin der Promotion, den Promovenden im Rahmen der Betreuungsbestätigung von dem Nachweis deutscher Sprachkenntnisse zu befreien.

Die Immatrikulation an der Universität Augsburg erfolgt für maximal sechs Semester, unabhängig davon, wie lange die Promotion andauert.

Die Promotionsordnungen der Universität Augsburg sind auf den Webseiten einsehbar unter www.zv.uni-augsburg.de/sammlung/