Jeder Studiengang-/Studienfachwechsel bedarf der Zustimmung der Universität, erfolgt nur auf Antrag und wird zu dem genehmigten Zeitpunkt wirksam. Rückwirkende Studiengang-/Studienfachwechsel sind nicht möglich.
Dabei gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen:
Studierende mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung legen innerhalb der entsprechenden Frist das ausgefüllte Formular in der Studentenkanzlei vor,
Informationen für Studierende mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Ein Studiengang-/Studienfachwechsel in zulassungsbeschränkte Studiengänge kann erst nach erfolgter Zulassung jeweils in den im Zulassungsbescheid genannten Fristen beantragt werden. Dies setzt voraus, dass zuerst eine Online-Bewerbung (bis 15. Juli für das darauffolgende Wintersemester; bis 15. Januar für das darauffolgende Sommersemester - Ausschlussfristen -) für den betreffenden Studiengang durchgeführt wird und der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen fristgerecht eingereicht wird.
Als Studiengang-/Studienfachwechsel gilt auch, wenn immatrikulierte Studierende höherer Fachsemester in gleichnamigen Studiengängen (z. B. Englisch, Deutsch, Französisch, Geschichte, Geographie) den Wechsel zwischen den verschiedenen Abschlussmöglichkeiten (Diplom, Bachelor, Magister und Staatsexamen) beabsichtigen.
Ein wiederholter Wechsel des Studiengangs, des Hauptfachs in einem Magister- oder Mehrfachbachelorstudiengang oder eines Unterrichtsfachs im Rahmen eines Lehramtsstudiengangs ist nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Bitte wenden Sie sich an Herrn Gohl.