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Umschreibung


Einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Umschreibung stellen Studierende bei der Studentenkanzlei, die

  • Ihr Studienfach / ihren Studiengang wechseln möchten,

  • die von einem Bachelorstudiengang in einen Masterstudiengang wechseln möchten (falls der Bachelorstudiengang an der Universität Augsburg erfolgt ist),

  • die einen Doppelstudium-Studiengang löschen möchten,

  • eine Promotion beginnen möchten oder

  • an der Universität Augsburg Rechtswissenschaft oder einen Lehramtsstudiengang erfolgreich absolviert haben, aber zur Notenverbesserung der Staatsprüfung noch ein weiteres Semester eingeschrieben sein möchten.

 

Der Antrag auf Umschreibung ist fristgerecht zu stellen. Ein rückwirkender Wechsel ist nicht möglich.

 

  • Falls die Umschreibung auf ein Promotionsstudium beantragt wird, bitten wir zusätzlich um Vorlage der von der prüfungsberechtigten Betreuerin oder vom prüfungsberechtigten Betreuer unterschriebenen Betreuungsbestätigung.

 

  • Der Wechsel eines Studienfaches bzw. eines Studienganges wird erst nach Genehmigung durch die Studentenkanzlei wirksam. Ein solcher Wechsel kann grundsätzlich nur innerhalb der an der Universität Augsburg geltenden Fristen bzw. in dem im Zulassungsbescheid genannten Termin beantragt werden.

 

  • Der Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Studienfach bzw. einen zulassungsbeschränkten Studiengang setzt die vorherige Zulassung voraus (bitte die Bewerbungsfristen und –modalitäten beachten). Die Umschreibung in ein zulassungsbeschränktes Studienfach bzw. in einen zulassungsbeschränkten Studiengang kann nur in der im Zulassungsbescheid genannten Frist beantragt werden (bitte Zulassungsbescheid vorlegen).

 

 

  • Nach § 4 Abs. 6 Immatrikulationssatzung der Universität Augsburg kann ein Antrag auf Wechsel des Studiengangs oder Studienfaches abgelehnt werden, wenn es sich um einen zweiten oder weiteren Wechsel handelt und kein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist vom Antragsteller oder von der Antragstellerin nachzuweisen (die Begründung kann auf S. 3 angegeben werden). Bei einem zweiten Wechsel des Studienganges/-faches kann neben einer Begründung für den Wechsel eine Bestätigung oder Zustimmung eines Fachberaters verlangt werden, aus der hervorgehen muss, dass die erneute Umschreibung sinnvoll erscheint. Ein weiterer Wechsel wird nicht genehmigt, wenn die ersten beiden Studiengänge ohne Erbringen von Prüfungsleistungen studiert wurden. Wechsel an anderen Hochschulen werden bzw. der Wechsel von einer anderen Hochschule an die Universität Augsburg wird nicht mitgezählt.