Das „Latinum“ in Bayern entspricht dem „Großen Latinum“ anderer Bundesländer. In einigen Studiengängen und Fächern werden das Latinum bzw. gesicherte oder ausreichende Lateinkenntnisse verlangt.
Fehlende Lateinkenntnisse können in den grundständigen Studiengängen (Bachelor of Arts, Magister Theologiae, Lehramt Gymnasium) während des Studiums an der Fakultät erworben werden,
Als Vorbereitung auf die Fakultätsinterne Lateinprüfung wird ein dreisemestriger Lateinkurs angeboten.
Die (neue) Bachelor-Prüfungsordnung schreibt Lateinkenntnisse für die Hauptfächer Europäische Kulturgeschichte, Geschichte und Kunst- und Kulturgeschichte vor.
Der an der Katholisch-Theologischen Fakultät angebotene Studiengang Magister Theologiae verlangt Sprachkenntnisse in Latein, (Alt-)Griechisch und Hebräisch, die als fakultätsinternes Latinum, Graecum und Hebraicum zu Beginn des Studiums erworben werden können.
Die Lehramtsprüfungsordnung (LPO I) verlangt für die vertieften Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Italienisch und Spanisch gesicherte Lateinkenntnisse sowie für die vertieften Fächer evangelische und katholische Religionslehre ausreichende Lateinkenntnisse.
In den Master of Arts-Studiengängen Historische Wissenschaften sowie Kunst- und Kulturgeschichte sind die geforderten Lateinkenntnisse eine der Voraussetzungen für eine Zulassung zum Studium.
In anderen Master of Arts-Studiengängen können die Lateinkenntnisse durch Kenntnisse in einer zweiten modernen Fremdsprache ersetzt werden. Entsprechendes regelt die Prüfungsordnung.