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Wo liegt denn der NC für dieses Semester ?


NC steht für numerus clausus (lat.) und bedeutet: begrenzte Anzahl!


Wie das Zulassungsverfahren in einem zulassungsbeschränkten Studiengang abläuft, wird unten im Detail beschrieben.
Am Beginn des Zulassungsverfahrens stehen  nur die Anzahl der in einem Semester zur Verfügung stehenden Studienplätze und die Kriterien, nach denen eben diese Studienplätze vergeben werden, fest - mehr nicht! Es existieren zu diesem Zeitpunkt keine konkreten Notenwerte oder Wartezeiten, die für die Zulassung gelten!
Um diese festgesetzte Anzahl von Plätzen konkurrieren die Bewerber mit ihrer Abiturnote und ihrer Wartezeit. Die am Ende eines Zulassungsverfahrens veröffentlichte Note/Wartezeit ist das Ergebnis der aktuellen Konkurrenz der Bewerber um knappe Studienplätze.  Es findet also ein "Wettbewerb" bei der Vergabe einer begrenzten Anzahl von Studienplätzen statt und wer hier - leider - zu schlecht ist, bekommt keinen Studienplatz.

Wie hoch die Chancen auf Zulassung sind, können wir nicht beantworten. Hierüber lässt sich nur vermuten. Die Zulassungschancen sind abhängig von der Anzahl der Studienplätze, der Anzahl der Bewerbungen und deren Abiturnoten und der Wartezeit. Wir wissen vorher nicht, wie viele Bewerbungen mit welchen Noten/Wartezeiten eingehen werden. Die Werte der Zulassungsverfahren zurückliegender Semester lassen aus diesen Gründen keine Prognosen über den Ausgang eines aktuellen Zulassungsverfahrens zu.

Wird Ihnen kein Studienplatz zugeteilt, müssen Sie sich jedes Semester erneut bewerben, um ihre Chance zu nutzen.


Zum Verfahren:

  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studienplatz sind nur die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze und die Zulassungskriterien bekannt.
  • Bis zum Bewerbungsschluss werden alle Bewerbungen gesammelt. Wichtig: Frühzeitige Bewerbungen werden nicht gesondert berücksichtigt! Wenn zu diesem Zeitpunkt mehr Bewerbungen für einen Studienplatz eingehen als Studienplätze zur Verfügung stehen, werden die Bewerber nach den für das Zulassungsverfahren festgelegten Kriterien ausgewählt und auf die zur Verfügung stehenden Plätze verteilt.
  • Die zugelassenen Bewerber erhalten einen Zulassungsbescheid und können sich innerhalb einer im Zulassungsbescheid genannten Frist an der Universität einschreiben.
  • Wenn zugelassene Bewerber ihren Studienplatz nicht annehmen, d.h. sich nicht einschreiben, verlieren diese ihren Studienplatzanspruch in dem jeweiligen Semester und es gibt  somit wieder freie Studienplätze. Diese werden nun in einem Nachrückverfahren vergeben. Weitere Bewerber von der Warteliste rücken jetzt nach, weitere Nachrückverfahren können folgen bis entweder alle Bewerber zugelassen werden konnten oder aber alle Studienplätze vergeben wurden.
  • Erst nach Abschluss aller Nachrückverfahren ist das Zulassungsverfahren abgeschlossen. Jetzt erst können Notengrenzen und Wartezeit (NCs) für das aktuelle Verfahren bekannt gegeben werden.
  • Hier ein Beispiel in einer sehr vereinfachten Darstellung.

Werte aus der Vergangenheit:

NC-Werte des Zulassungsverfahrens des Wintersemesters 2012/13

NC-Werte des Zulassungsverfahrens des Wintersemesters 2011/12

NC-Werte des Zulassungsverfahrens des Wintersemesters 2010/11

NC-Werte des Zulassungsverfahrens des Wintersemesters 2009/10

NC-Werte des Zulassungsverfahrens des Wintersemesters 2008/09

NC-Werte des Zulassungsverfahrens des Wintersemesters 2007/08

NC-Werte des Zulassungsverfahrens des Wintersemesters 2006/07

NC-Werte des Zulassungsverfahrens des Wintersemesters 2005/06

NC-Werte des Zulassungsverfahrens des Wintersemesters 2004/05