zulassungsfreie Studiengänge:
In zulassungsfreien Studiengängen garantiert die Uni Augsburg jedem Bewerber einen Studienplatz. Daher gibt es in zulassungsfreien Studiengängen keine eigenen Zulassungsbescheide von der Uni Augsburg. Nach der online-Bewerbung müssen Sie keine Unterlagen an die Universität Augsburg schicken. Sie kommen dann nur noch in der für Ihren Studiengang geltenden Frist mit den gesamten Unterlagen lt. Checkliste in die Studentenkanzlei und schreiben sich ein (= immatrikulieren). Die Frist für die Einschreibung wird Ihnen beim Abschluss der online-Bewerbung mitgeteilt. Hier finden Sie auch die Checkliste über alle erforderlichen Unterlagen für die Immatrikulation.
zulassungsbeschränkte Studiengänge:
In zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen Sie sich form- und fristgerecht bis zum Bewerbungsstichtag (i.d.R. 15. Januar/15. Juli) beworben haben. Ob Sie noch Unterlagen per Post einreichen müssen, entnehmen Sie bitte der Webseite der online-Bewerbung. Einige Wochen nach Bewerbungsschluss werden Sie über die Zulassung oder Absage informiert. Im Fall einer Zusage wird Ihnen dann auch die Frist der Immatrikulation genannt.
Wenn Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihres Bewerbungsantrags haben möchten, legen Sie den Unterlagen bitte eine an Sie selbst adressierte und ausreichend frankierte Postkarte mit folgendem Beispieltext bei: "Meine Bewerbungsunterlagen sind bei der Universität Augsburg eingegangen". Die Universität Augsburg wird diese Karte abstempeln und an Sie zurückschicken. Eine andere Form der Eingangsbestätigung ist nicht möglich.