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Wie groß ist die Chance, mit meiner Abinote zugelassen zu werden?


 

Das kann Ihnen niemand im voraus beantworten. Es ist wie bei einer Gleichung mit mehreren Unbekannten: die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze, die Anzahl der Bewerber und die Art des Auswahlverfahrens (Abinote, Wartezeit, usw.). Diese Variablen verändern sich immer wieder, so dass Ihnen im Vorfeld (leider) niemand beantworten kann, wie gut Ihre Chancen auf Zulassung sind.


Vereinfacht dargestellt ist das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren in Studiengängen mit einer Zulassungsbeschränkung an der Universität Augsburg wie folgt:

Die Zahl der zu vergebenden Studienplätze wird für jedes Semester bzw. jedes Jahr neu festgelegt. Diese Zahlen variieren von Jahr zu Jahr, bzw. von Semester zu Semester. Es ist in der Regel völlig egal, ob man seine Bewerbung zu Beginn oder erst zum Ende der Bewerbungsfrist einreicht, da alle Bewerbungen bis zum Bewerbungsschluss gesammelt werden. Erst dann werden die Bewerbungen nach den für die Zulassung geltenden Kriterien auf die zur Verfügung stehenden Studienplätze verteilt. Solche Kriterien können z.B. Abinote, Wartezeit, Auswahlgespräche, Tests, soziale Kriterien usw. sein.

Die zugelassenen Bewerber erhalten einen Zulassungsbescheid und müssen sich an der Universtität Augsburg immatrikulieren (= einschreiben). Da viele Bewerber sich aber auch noch an anderen Hochschulen bewerben, kann es sein, dass einige von den zugelassenen  Bewerbern den Studienplatz in Augsburg gar nicht annehmen, weil sie lieber woanders studieren möchten. Diese so wieder frei gewordenen Studienplätze werden dann im sog. Nachrückverfahren an alle Bewerber vergeben, die bei der ersten Runde, im sog. Hauptverfahren, keinen Studienplatz bekommen haben. Dieser Prozess wird solange wiederholt, bis entweder alle zur Verfügung stehenden Studienplätze definitiv vergeben sind oder alle Bewerber zugelassen werden konnten. Es können mehrere sog. Nachrückverfahren stattfinden. Die Note bzw. Wartezeit der Person, die den allerletzten Studienplatz erhält, bildet dann den sog. NC.

Je nach Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze und der Anzahl der Bewerber und deren Qualifikationen können sich nach Abschluss des Zulassungsverfahren von Semester zu Semester bzw. von Jahr zu Jahr ganz verschiedene NC-Werte ergeben.
Es kann aber auch passieren, dass für einen zulassungsbeschränkten Studiengang weniger Bewerbungen eingehen als eigentlich Studienplätze zur Verfügung stehen. Dann kann theoretisch jeder Bewerber zugelassen werden und dadurch entsteht kein NC, obwohl dieser Studiengang zulassungsbeschränkt war.