Das ist möglich, gilt aber nur für Studiengänge der Universität Augsburg, die örtlich zulassungsbeschränkt sind. Nur wenn Sie die schriftliche Zulassung zu einem NC-Studiengang bekommen haben, können Sie auf Antrag im nächsten Jahr bei evtl. gestiegenem NC zu den alten Bedingungen bevorzugt zugelassen werden. Bewahren Sie den Zulassungsbescheid bitte sorgfältig auf, denn diesen müssen Sie dem Antrag auf bevorzugte Zulassung beifügen.
Zu den sog. Diensten, die bei der Zulassung in der oben beschriebenen Weise berücksichtigt werden können, gehören:
Welche Dienste im Detail anerkannt werden, klären Sie bitte mit der in Frage kommenden Hochschule.
In einem Merkblatt der ZVS heißt es unter anderem: "Erhalten Sie bei Beginn oder während des Dienstes einen Studienplatz, können Sie diese Zulassung vorerst nicht verwirklichen. Dafür haben Sie aber bei Dienstende aufgrund des früheren Zulassungsanspruchs einen Anspruch auf erneute Auswahl. Dieser Anspruch soll Sie vor einer eventuellen Verschärfung der Auswahlgrenzen schützen und damit verhindern, dass Ihnen aus einer Dienstleistung Nachteile hinsichtlich Ihrer Ausbildungschancen erwachsen.." Dies gilt ebenfalls für die Zulassung an der Universität Augsburg.