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Kann ich mich bereits jetzt bewerben, obwohl ich noch ein soziales Jahr oder ähnliches machen möchte und eigentlich erst im nächsten Jahr mit dem Studium beginnen kann?


Das ist möglich, gilt aber nur für Studiengänge der Universität Augsburg, die örtlich zulassungsbeschränkt sind. Nur wenn Sie die schriftliche Zulassung zu einem NC-Studiengang bekommen haben, können Sie auf Antrag im nächsten Jahr bei evtl. gestiegenem NC zu den alten Bedingungen bevorzugt zugelassen werden. Bewahren Sie den Zulassungsbescheid bitte sorgfältig auf, denn diesen müssen Sie dem Antrag auf bevorzugte Zulassung beifügen.

Zu den sog. Diensten, die bei der Zulassung in der oben beschriebenen Weise berücksichtigt werden können, gehören:

  • Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren.
  • Bundesfreiwilligendienst
  • ein freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr, ein europäischer Freiwilligendienst oder die Förderprogramme "Weltwärts“ und "Kulturweit" von jeweils mindestens sechsmonatiger Dauer.
  • ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer.
  • eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren.

Welche Dienste im Detail anerkannt werden, klären Sie bitte mit der in Frage kommenden Hochschule.

In einem Merkblatt der ZVS heißt es unter anderem: "Erhalten Sie bei Beginn oder während des Dienstes einen Studienplatz, können Sie diese Zulassung vorerst nicht verwirklichen. Dafür haben Sie aber bei Dienstende aufgrund des früheren Zulassungsanspruchs einen Anspruch auf erneute Auswahl. Dieser Anspruch soll Sie vor einer eventuellen Verschärfung der Auswahlgrenzen schützen und damit verhindern, dass Ihnen aus einer Dienstleistung Nachteile hinsichtlich Ihrer Ausbildungschancen erwachsen.." Dies gilt ebenfalls für die Zulassung an der Universität Augsburg.