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Prüfungen


Alle Fragen rund um die Prüfungen im Laufe eines Studiums an der Universität Augsburg können rechtlich verbindlich nur vom Prüfungsamt der Universität Augsburg beantwortet werden:


An der Universität werden Lernziele und Lernstoff nicht mehr durch den Lehrer, sondern durch das Modulhandbuch und/oder den Modulplan festgelegt. Jeder Studierende muss selbst entscheiden, was, wann und wie viel er lernen will ("akademische Freiheit").

 

Modularisiertes Leistungspunkte-System (Bachelor/Master)

In Bachelor- und Master-Studiengängen werden studienbegleitende Prüfungen abgelegt. Der Prüfungsstoff wird in einzelnen Lehreinheiten (Prüfungsmodulen) vermittelt, in denen am Ende jedes Semesters Prüfungsleistungen (z.B. Klausuren, mündliche Prüfungen, Referate, schriftliche Hausarbeiten usw.) zu erbringen sind. Der erfolgreiche Studienfortschritt wird kontinuierlich in Leistungspunkten gemessen. Leistungspunkte (LP's) erwirbt man für bestandene Prüfungsmodule. Bereits vom 1. Semester an werden studienbegleitend Leistungspunkte angesammelt. Das Studium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene Anzahl von Leistungspunkten erreicht ist. Der Lernstoff ist auf alle Semester verteilt. Das Leistungspunkte-System orientiert sich am ECTS, dem European Credit Transfer System.

 

Traditionelles Prüfungssystem (Diplom/Magister)

Im traditionellen Prüfungssystem findet nach 4-5 Semestern eine Vorprüfung und nach weiteren 4-6 Semestern die Abschlussprüfung statt. Für diese Prüfungen ist eine besondere Zulassung ("Meldung zur Prüfung") im Prüfungsamt zu beantragen. In der Abschlussprüfung sind je nach Studiengang bis zu 12 Prüfungsteile (mehrstündige Prüfungsklausuren und mündliche Prüfungen) über den Stoff der Lehrveranstaltungen des Grund- oder Hauptstudiums - in einem oft mehrwöchigen "Prüfungsblock" - abzulegen.

Während der vorausgehenden Studiensemester sammelt man seine "Scheine" bzw. Leistungsnachweise, die mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung vorzulegen sind. Erst wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist man zur Teilnahme an der Vor- oder Abschlussprüfung berechtigt. In diesem Prüfungssystem sind die Leistungsweise (Scheine) nicht Teil der Prüfung, sondern nur eine Voraussetzung, um an einer Prüfung teilnehmen zu können. Die durch die Scheine nachgewiesenen Leistungen gehen grundsätzlich nicht in die Benotung der Prüfungsleistungen ein.