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Akademische Abschlüsse


Die akademischen Prüfungen gestalten und verwalten die Universitäten. Hier erwirbt man mit dem Studienabschluss einen ersten "akademischen Grad".

Durch die staatlichen Prüfungen, die ministerieller Aufsicht und Kontrolle unterliegen, erwirbt man mit dem Studium die "Berufsfähigkeit" von Berufen, wie z.B. Jurist, Richter, Anwalt oder Lehrer.

 Prüfungen:

Bachelor (ca. 6 Semester)
Ausnahme: Musik - 8 Semester
Bachelorprüfung Max Mustermann (B.A.) / (B.Sc.)
Master (ca. 2 - 4 Semester) Masterprüfung Max Mustermann (M.Sc.)
Lehramt (ca. 6 Semester) Bachelorprüfung Max Mustermann (Bachelor of Education)
Lehramt (ca. 7 - 9 Semester) 1. Lehramtsprüfung Max Mustermann (Lehrer)
Staatsexamen Jura (ca. 8 Semester) 1. Juristische Staatsprüfung Max Mustermann (Jurist)
Diplom (ca. 8 Semester)
(ab WS 08/09 nicht mehr möglich -Ausnahme: Kath. Theologie - ab 3. Fachsemester)
Diplomprüfung Dipl.-Kfm. Max Mustermann
Magister Theologiae (ca. 10 Semester) Magisterprüfung Max Mustermann (Mag. theol..)

 


  • Bachelor

    Der Bachelor-Studiengang verleiht bereits nach 6 Semestern Regelstudienzeit einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss.
    Seine besonderen Merkmale sind ein straff organisierter Studienaufbau durch Modularisierung der Lehrinhalte und studienbegleitende Prüfungen im Leistungspunktesystem. Das Bachelor-Studium konzentriert sich auf ein wissenschaftliches Kernfach. Es kann um die Vermittlung weiterer wissenschaftlicher oder fachübergreifender Qualifikationen ergänzt werden.
    Der Studiengang wird entweder mit dem akademischen Grad "Bachelor of Science" oder "Bachelor of Arts" abgeschlossen. Weitere Informationen zur Umstellung auf Bachelor und Master (Bologna-Prozess) hier.

 

  • Master

    Master- und weiterführende Studiengänge setzen einen ersten Hochschulabschluss voraus. In diese Studiengänge ist eine Einschreibung in der Regel erst dann möglich, wenn bereits ein erstes Studium erfolgreich abgeschlossen wurde.

    Masterstudiengänge können eher forschungsorientiert oder stärker anwendungsorientiert sein. Sie dauern in der Regel 2-4 Semester.

    Je nach Zugangsvoraussetzung des Masterstudiengangs kann man entweder die Kenntnisse in der Fachrichtung des ersten Hochschulabschlusses vertiefen (konsekutiv) oder sich ergänzend in einer anderen Fachrichtung qualifizieren (eigenständig).

    Ein konsekutiver Masterstudiengang gilt zusammen mit dem entsprechenden Bachelorstudiengang als ein grundständiger Studiengang, d.h. dieser entspricht einem Diplom- oder Magister-Studiengang. Deswegen kann ein Studium in einem konsekutiven Masterstudiengang nach dem BAfÖG gefördert werden. Als Abschluss wird der akademische Grad "Master of Arts" bzw. "Master of Science" erworben. Weitere Informationen zur Umstellung auf Bachelor und Master (Bologna-Prozess) hier.

 

  • Magister Theologiae

    Seit dem Wintersemester 2011/12 gibt es an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Augsburg als Ersatz für das bisherige Diplomstudium der Katholischen Theologie den neuen, modularisierten Studiengang des Magister Theologiae. Der Magisterstudiengang "Katholische Theologie" ist ein grundständiges, auf eine Regelstudienzeit von zehn Semestern angelegtes Volltheologiestudium, das mit dem Erwerb des akademischen Grades "Magister theologiae" bzw. "Magistra theologiae" (Mag. theol.) abgeschlossen wird.

 

  • Diplom

    Ab Wintersemester 2008/09 keine Neueinschreibung mehr möglich.
    In den Diplom-Studiengängen ist die Kombination der Fachgebiete in der Regel "berufsbezogen" zusammengestellt und in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt. Im Rahmen der vorgeschriebenen Fachgebiete können im Hauptstudium individuelle Schwerpunkte gesetzt werden.