Seit dem Sommersemester 2003 müssen alle Studierenden eines Lehramtsstudiengangs bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung ein Betriebspraktikum von 8 Wochen nachweisen. Das Betriebspraktikum in einem
soll einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln. Es soll noch vor Aufnahme des Studiums, ansonsten bis spätestens zum 4. Semester abgeleistet werden. Das Praktikum kann in einzelne Abschnitte von jeweils mindestens 2 Wochen Umfang aufgeteilt werden und kann auch im Ausland stattfinden. Der Betrieb, in dem das Praktikum absolviert worden ist, stellt eine Bescheinigung aus, in der neben Angaben zur Dauer der Tätigkeiten auch ein möglichst ausführlicher, stichpunktartiger Überblick über die Inhalte des Praktikums enthalten sein soll. Diese Bescheinigung ist eine von vielen Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung.
Neben den bisher geforderten studienbegleitenden Praktika und den Blockpraktika in den Ferien muss seit Sommersemester 2003 ein Orientierungspraktikum von 3 - 4 Wochen Dauer nachgewiesen werden.
Es wird empfohlen, das Orientierungspraktikum vor Beginn des Studiums (nach der letzten Abiturprüfung) zu absolvieren. Es muss vor Aufnahme des schulpädagogischen Blockpraktikums (Grund-, Haupt-, Realschule) bzw. des schulpädagogisch-fachdidaktischen Praktikums (Gymnasium) nachgewiesen werden. Das schulpädagogische Blockpraktikum wird frühestens absolviert in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 1. Semester, spätestens nach dem 4. Semester (Grund-, Haupt-, Realschule) und nach dem 5. Semester (Gymnasium).
Das Orientierungspraktikum dient dem Kennenlernen der Schulart, für die das Lehramt angestrebt wird, aus der Sicht des Lehrers und der ersten Überprüfung der Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf. Es ist mindestens im Umfang von 1 Woche an einer Schule der Schulart abzuleisten, für die die Lehramtsbefähigung angestrebt wird. Der andere Teil kann auch an einer anderen Schule oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, beim Studium für das Lehramt an Grundschulen auch an vorschulischen Bildungseinrichtungen, abgeleistet werden. Der künftige Studierende wendet sich selbstständig an das zuständige Schulamt (bei Lehramt an Grund- oder Hauptschule), ansonsten unmittelbar an die Schulleitung (Lehramt an Realschule oder Gymnasium). Das Orientierungspraktikum soll an Schulen ca. 20 Stunden pro Woche umfassen, wobei die tägliche Anwesenheit an der Schule 3 Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf.
Das Orientierungspraktikum sollte nicht an dem Gymnasium absolviert werden, an dem das Abitur erworben wurde. Das Orientierungspraktikum kann auch an Schulen und Institutionen außerhalb Bayerns gemacht werden, wenn das Praktikum die o.g. Zielsetzungen erfüllt.
Literaturempfehlung:
Werner Wiater: Orientierungspraktikum für den Lehrerberuf. Ein Leitfaden für erste Erfahrungen. Donauwörth: Auer, 2003. ISBN 3-403-04090-0, 6,80 Euro.