Sehr wichtige Hinweise zum BAföG-Bezug:
- BAföG erhalten Studierende nur bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss, ausgenommen Bachelor mit anschließendem Master – solange das parallele Lehramtsstudium noch nicht abgeschlossen ist.
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Studierende müssen sich festlegen, ob sie
- a) das Lehramtsstudium oder
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b) das Bachelorstudium (ggf. mit anschließendem Masterstudium) gefördert haben möchten
- Bei a) erlischt die BAföG-Berechtigung mit der letzten Prüfungsleistung des Bachelors (Abgabe der BA-Arbeit/deren Anerkennung).
- Bei b) erlischt die BAföG-Berechtigung spätestens mit der letzten Prüfungsleistung des Staatsexamens.
- Entscheidung abhängig von der Regelstudienzeit und ggf. einer Aufnahme eines Masterstudiengangs (im Doppelstudium)
Entscheidungshilfen - Schaubilder zum Doppelstudium Lehramt: