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Doppelstudium Lehramt und BAföG


Sehr wichtige Hinweise zum BAföG-Bezug:
  • BAföG erhalten Studierende nur bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss, ausgenommen Bachelor mit anschließendem Master – solange das parallele Lehramtsstudium noch nicht abgeschlossen ist.
  • Studierende müssen sich festlegen, ob sie
    • a) das Lehramtsstudium oder
    • b) das Bachelorstudium (ggf. mit anschließendem Masterstudium) gefördert haben möchten
      • Bei a) erlischt die BAföG-Berechtigung mit der letzten Prüfungsleistung des Bachelors (Abgabe der BA-Arbeit/deren Anerkennung).
      • Bei b) erlischt die BAföG-Berechtigung spätestens mit der letzten Prüfungsleistung des Staatsexamens.
  • Entscheidung abhängig von der Regelstudienzeit und ggf. einer Aufnahme eines Masterstudiengangs (im Doppelstudium) 

 

Entscheidungshilfen - Schaubilder zum Doppelstudium Lehramt: