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Wintersemester 2010/2011


  

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Information zur Studienbeitragsverwendung an der Fakultät für Angewandte Informatik

(Stand: 05.04.2011)

 

Verwendung der Studienbeiträge im Wintersemester 2011

 

Die Studienbeitragseinnahmen wurden auch in diesem Sommersemester entsprechend der gemeinsam mit den Fachschaften erstellten Maßnahmenkonzepte verausgabt.

 

 

Informatik:

  • 1 Lehrprofessur

  • 3,5 Mitarbeiter für zusätzliche Lehre mit Zielvereinbarung

  • 2 Drucker/Kopierer in den CIP-Räumen 1001N und 1005N (geleast)

  • 20 zusätzliche Tutoren für das Übungsgruppenprogramm (die weiteren Tutoren wurden vom Institut für Informatik finanziert)

  • kostenlose Vorlesungsskripten im Gesamtwert von ca. 4.000,00 Euro wurden an die Studierenden ausgegeben

  • Lehraufträge für Zusatzveranstaltungen in Informatik und Wirtschaftsinformatik (z.B. Sprachkurs Wirtschaftsinformatik)

  • Beschaffung spezieller Lehrbücher für Informatik und Wirtschaftsinformatik

  • Durchführung von Exkursionen/Betriebsbesichtigungen in der Wirtschaftsinformatik

 

Geographie:

  • 2,75 Mitarbeiterstellen für Lehre und insgesamt 1 Mitarbeiterstelle fü Lehrunterstützung (anteilige Finanzierung von zusätzlichen Stunden Technischer Mitarbeiter und Sekretariat)

  • Mittelaufstockung für zusätzliche große Exkursionen (10.000,00 Euro/Semester)

  • 43 zusätzliche Lehraufträge (à 2 SWS) zur fachlichen Ergänzung

  • 19 Tutoren zur Unterstützung der Studierenden bei Lehrveranstaltungen und zur Betreuung des CIP-Pools (die weiteren Tutoren wurden vom Institut für Geographie finanziert)

  • Anschaffung von neuen Feld- und Messgeräten für den Lehrbetrieb

  • Ausgabe von kostenlosem Informations- und Lehrmaterial an Erstsemesterstudierende und Zuschuss für die Erstsemester-Veranstaltung der Fachschaft Geografie

Studienbeitragseinnahmen der FAI

 

Auf der Grundlage des Bayerischen Hochschulgesetzes (Art. 71 Abs. 1 Satz 1 BayHSchG) erhebt die Universität Augsburg seit dem Sommersemester 2007 von den Studierenden Studienbeiträge. Die Höhe des Beitrages beträgt gemäß Art. 71 Abs. 1 BayHSchG i.V.m. § 2 Satzung der Universität Augsburg zur Höhe, Erhebung und Verwendung von Studienbeiträgen (Studienbeitragssatzung) 480,00 Euro für jedes Semester (Ab dem Wintersemester 2011/12 wird der Beitrag auf 450,00 Euro/Semester gesenkt). Ausnahmen von der Beitragspflicht sind teils im Hochschulgesetz (BayHSchG) selbst, teils - darüber hinausgehend - auch in der Studienbeitragssatzung der Universität Augsburg (siehe http://www.zv.uni-augsburg.de/de/sammlung/Fakultaetsuebergreifende_Vorschriften/Rechtliche_Grundlagen_Studienbeitraege/) geregelt.

Nach der Bereinigung der Studienbeitragseinnahmen (Abführung an den Sicherungsfonds (§ 9 Abs. 1 Studienbeitragssatzung), Vorwegabzug für Personal-, Raum- und Sachkosten für die Beitragserhebung und den verwaltungsmäßigen Vollzug sowie Rücklagenbildung für Beitragserstattung (§ 9 Abs. 2 Studienbeitragssatzung), Abzug des Anteils für Maßnahmen von gesamtuniversitären Belangen und Maßnahmen oder Projekte gemäß § 9 Abs. 3 Studienbeitragssatzung) werden diese gemäß § 9 Abs. 4 Studienbeitragssatzung nach Studierendenäquivalenten (dies sind mathematische Kennzahlen zur Verteilung der Studierendenköpfe auf die am jeweiligen Studium beteiligten Fakultäten) mit Stand 15. Oktober des vorhergehenden Jahres auf die sieben Fakultäten verteilt.

Für das Wintersemester 2011/12 erhielt die Fakultät für Angewandte Informatik 360.835.75

Euro (Vorabzuweisung: 313895,16 Euro, Nachschlag am 03.012011:  46.940,59 Euro)

 

Die Studienbeitragseinnahmen wurden nach Studierendenäquivalenten wie folgt auf die einzelnen Bereiche der Fakultät weiterverteilt:

 

 

Studierendenäquivalente

Studienbeiträge

Informatik (inkl. Wirtschaftsinformatik)

713,19750

176.463,16 €

Geographie

745,16445

184.372,59 € 

Gesamt

1458,36195

360.835,75 €

 

 

 

Weitergehende Informationen:

 

Der Studiendekan und die stellvertretende Studiendekanin stehen für Fragen und Vorschläge von weiteren Maßnahmen gerne zur Verfügung. Auch die Fachschaften Informatik und Geographie stehen hierfür als Ansprechpartner zur Verfügung.

Hier hat die Studentenkanzlei Informationen über Befreiungs- und Rückerstattungsmöglichkeiten von Studienbeiträgen zusammengestellt.