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Bonusprogramm


BONUS-Programm

Gegenstand und Ziel
Wesentliches Ziel des Bonusprogramms ist es, die Wissenschaftler an den bayerischen Universitäten zu motivieren, in verstärktem Maße Forschungs- und Entwicklungsaufträge für bayerische Unternehmen durchzuführen und in anderen FuE-Projekten des Forschungs- und Wissenstransfers mit Unternehmen der privaten Wirtschaft zusammenzuarbeiten. Damit soll die Universitätsforschung vermehrt mit Fragestellungen aus der Praxis befasst, der Forschungs- und Wissenstransfer beschleunigt und eine Stärkung des technischen Know-hows und damit der Wettbewerbsposition, insbesondere der bayerischen Unternehmen bewirkt werden. Gleichzeitig soll die Ausstattung bayerischer Universitäten verbessert werden, indem sie zusätzlich Mittel zum freien Einsatz erhalten.

Wer wird gefördert?
Mitglieder und Einrichtungen der bayerischen Universitäten, die für bayerische Unternehmen Forschungs- oder Entwicklungsaufträge sowie Projekte des Wissenstransfers im Hauptamt durchführen und diese Aufträge über die Amtskasse abrechnen, erhalten zusätzliche Mittel zum freien Einsatz.

Wie hoch wird gefördert?
Die Förderung bemisst sich nach der Höhe der von bayerischen Unternehmen eingeworbenen Drittmittel. Der Fördersatz beträgt 10% der eingeworbenen Drittmittel. Der Fördersatz erhöht sich auf 20% für Drittmittel, die von Unternehmen mit einem Jahresnettoumsatz von weniger als 25 Mio. Euro oder von Handwerksbetrieben eingeworben werden. Der Fördersatz erhöht sich ebenfalls auf 20%, wenn es sich um einen FuE-Auftrag handelt, dessen Entgelt 10.000 Euro nicht übersteigt.

Wo kann der Antrag gestellt werden?
Anträge können mit einem zweiseitigen Formular bei der Hochschulverwaltung eingereicht werden. Die Hochschulverwaltung leitet das Antragsformular sowie einen Abdruck des Auftrags/Projekts an den Projektträger FUTUR weiter.

Projektträger
Es ist ratsam, vor der Antragstellung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Der Projektträger erteilt weitere Auskünfte und berät bei der Antragstellung.

Universität Regensburg
FUTUR, Herr Dr. H. Schnell
Tel.: (0941) 943 2099
Fax: (0941) 943 2400
E-Mail: futur@uni-regensburg.de

Ablauf von Antragstellung bis zur Auszahlung des BONUS:

  1. Anträge für die Teilnahme am Bonusprogramm werden durch das Referat IV/2 beim Projektträger FUTUR eingereicht. Die Richtlinien sowie das dazugehörige Formblatt finden Sie hier.
  2. Wird der Antrag vom Projektträger FUTUR als förderungswürdig bewertet, geht dieser - versehen mit einem Bearbeitungsvermerk, aus dem die Höhe des Fördersatzes (10% oder 20% - höchstens jedoch 10.000,-- Euro) ersichtlich ist, der Universität Augsburg wieder zu.
  3. Die Anforderung des BONUS-Betrages wird gesammelt von Referat IV/2 bei FUTUR zweimal jährlich (Stichtage: 30. Juni und 31. Dezember) vorgenommen. Den betreffenden Lehrstühlen geht zur Kenntnisnahme eine Benachrichtigung über die Höhe des für sie angeforderten BONUS-Betrages zu.
  4. Referat IV/2 verteilt die von FUTUR überwiesenen Mittel auf die einzelnen vorher festgelegten Kostenstellen.
  5. Die BONUS-Mittel stehen dem Lehrstuhl unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zur freien Verfügung.