Das Präsidium der Universität Augsburg hat beschlossen, die Programmpauschale/Overhead der DFG, die zentral der Universität zugewiesen wird, wie folgt zu verteilen:
- 35% Sprecher/in bzw. Projektleiter/in
- 65% Zentrale
Es wurde folgendes Vorgehen gewählt:
Die entsprechende Programmpauschale wird durch Ref. IV/2 mit den üblichen Mittelanforderungen angefordert.
Die Verbuchung des angeforderten Betrages (incl. Programmpauschale) erfolgt auf der entsprechenden DFG-Kostenstelle. Dies hat den Vorteil, dass die PP als Drittmittel der DFG verbucht wird und dem Projektverantwortlichen zugeordnet wird.
Die eingegangene PP wird dann durch Ref. IV/2 von der Projektkostenstelle im Verhältnis der o. g. %-Sätze auf eine zentrale Kostenstelle bzw. auf die für den Projektverantwortlichen eingerichtete Kostenstelle verteilt.
Zur Veranschaulichung ein Beispiel anhand des Normalverfahrens:
Mittelbedarf von 10.000 Euro, d. h. Ref. IV/2 fordert 12.000 Euro (20% PP-Aufschlag) bei der DFG an
Geldeingang von 12.000 Euro auf DFG KST: xx xx xx 92
PP von 2.000 Euro wird folgendermaßen verteilt:
700 Euro werden auf neu eingerichteter Kostenstelle xx xx 98 92 dem Projektverantwortlichen zugeschrieben; Kostenstelle wird automatisch von Ref. IV/2 und III/3 eingerichtet
1.300 Euro werden auf zentrale Kostenstelle 00 00 99 92 verteilt.
Weitere Informationen können Sie auf den Seiten der DFG nachlesen (Link).