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Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses


Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses unterstützt die Universität Augsburg die Teilnahme an wissenschaftlichen Kongressen.
Ein Merkblatt mit den Förderbedingungen sowie das Antragsformular steht Ihnen zum Download bereit.

Diese Fördermaßnahme wird aus Mitteln finanziert, welche der Universität im Rahmen der Zielvereinbarung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ab 2009 jährlich zur Verfügung gestellt werden. Die Weiterführung dieser Fördermaßnahme für die Dauer der Laufzeit der Zielvereinbarung in den Jahren 2010 - 2013 steht daher unter dem Vorbehalt der Zuweisung dieser Mittel durch das Staatsministerium. Im übrigen behält sich die Universitätsleitung vor, über die Verwendung der Mittel zur Nachwuchsförderung in Abstimmung mit der Kommission für Forschung und Wissenschaftlichen Nachwuchs in den Folgejahren bei Bedarf neu zu entscheiden.