Dissertationspreise der Graduiertenschule für Geistes- und Sozialwissenschaften der Universität Augsburg (GGS): Die GGS schreibt für ihre Promovierenden drei Dissertationspreise aus, die mit jeweils 1.500.- dotiert sind. Preiswürdige Dissertationen aus der GGS werden der jeweiligen Vergabekommission für Universitätspreise vorgeschlagen und dort ausgewählt. Die Vergabe erfolgt zusammen mit den anderen Universitätspreisen am Dies academicus. Termin für Vorschläge: 01.Mai (Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen)
Die Graduiertenschule für Geistes- und Sozialwissenschaften (GGS) vergibt in diesem Jahr folgende Förderungen, für die sich promovierende Mitglieder ab sofort bewerben können:
1. Drei Stipendien zum Abschluss der Dissertation: Die Förderung im Umfang von 1.200,- Euro monatlich umfasst neun Monate. Bewerben können sich promovierende Mitglieder der GGS, die sich in der Abschlussphase ihrer Dissertation befinden. Einzureichen sind: Antrag des/der Promovierenden mit zwei Gutachten von Mitgliedern der Betreuergruppe sowie der Nachweis, dass die Hälfte der in der GGS innerhalb von 3 Jahren zu erwerbenden Qualifikationen bereits erworben sind. Abgabetermin für den Antrag: 15. April 2013. Beginn der Förderung: 01. Juni 2013. (Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen)
2. Einmalige Förderung von Forschungsreisen bzw. empirische Studien (unter Finanzierungsvorbehalt bis zu 20 Einzelförderungen in 2013): Zuschüsse im Umfang von 200,- Euro können für Forschungsreisen, d.h. Reisen zu Archivstudien oder zur Materialerschließung, sowie zur Finanzierung von empirischen Studien auf Antrag gewährt werden. Einzureichen ist: Ein einseitiger Antrag des/der Promovierenden, in dem die Notwendigkeit der Reise bzw. der empirischen Untersuchung für das Dissertationsprojekt begründet wird, und ein Vermerk des Erstbetreuers/der Erstbetreuerin auf dem Antrag, dass der Antrag befürwortet wird. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
3. Einmalige Förderung von Tagungsteilnahmen (unter Finanzierungsvorbehalt bis zu 5 Einzelförderungen in 2013): Zuschüsse im Umfang von 200,- Euro können für aktive Tagungsteilnahmen gewährt werden. Einzureichen sind: Einladung zur Tagung und Titel des eigenen Beitrags, ggf. Tagungsprogramm. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
4. Druckkostenzuschüsse: Für jede Dissertation, die im Rahmen eines Promotionsprogramms der GGS entstanden ist, wird ein Druckkostenzuschuss über 500,- Euro gewährt. Der Antrag dafür kann gestellt und gewährt werden, wenn die Gutachten zur Dissertation vorliegen. Die Mittel werden nach Abschluss des Dissertationsverfahrens freigegeben. Keine Terminvorgaben.
Die Anträge sind zu richten an: Erste Sprecherin der Graduiertenschule für Geistes- und Sozialwissenschaften Augsburg (GGS), Prof. Dr. Gabriele Bickendorf, Lehrstuhl für Kunstgeschichte/Bildwissenschaft.