1. Exposé:
1.1. Welchen Umfang soll das Exposé haben?
Entsprechend der Punkte IV und VI der Leitlinien für strukturierte Promotionsprogramme der GGS soll das Exposé (mit tabellarischem Zeit- und Arbeitsplan) 6-8 Seiten umfassen.
1.2. Kann das Exposé auch nachgereicht werden?
BewerberInnen, die an der Universität Augsburg immatrikuliert sind oder waren, können das Exposé bis zum Ende des ersten Semesters ihrer Mitgliedschaft nachreichen. In diesem Fall muss den Bewerbungsunterlagen ein (kurzes) Empfehlungsschreiben einer mitwirkungsberechtigen Lehrperson beigelegt werden. Selbstverständlich kann dieses Schreiben der Graduiertenschule auch separat zugehen.
2. Hochschulzeugnis:
2.1. Muss das Zeugnis im Original vorgelegt werden?
Grundsätzlich genügen Kopien. Auf Nachfrage sind aber das Original oder eine beglaubigte Kopie vorzulegen.
2.2. Was muss bei Zeugnissen, die im Ausland erworben wurden, beachtet werden?
Abschlusszeugnisse müssen in deutscher oder englischer Übersetzung vorliegen. Bitte konsultieren Sie auch die Promotionsordnungen der beteiligten Fakultäten. Weitere Informationen über die Zulassung ausländischer Studienabschlüsse gibt es beim Portal der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz Bei Fragen können Sie sich auch an die Promotionsberatung der Universität Augsburg wenden:
3. Notenschnitt:
3.1. Worauf bezieht sich die Mindestnote von 2,0 in den Leitlinien für strukturierte Promotionsprogramme (Punkt IV.)?
Hier handelt es sich um die Gesamtnote Ihres Abschlusses, nicht etwa um die Note des Hauptfachs beim Magister oder um die Bewertung der Abschlussarbeit.
3.2. Mein Notenschnitt ist schlechter als 2,0. Punkt IV.b sieht als Alternative "...das erfolgreiche Durchlaufen eines besonderen Begutachtungsprozesses..." vor.
Was ist hierunter zu verstehen? Dieser Passus bezieht sich auf die Auswahlverfahren von Stipendienwerken. Falls Sie also bereits ein Promotionsstipendium erhalten sollten - bzw. die Zusage für ein solches Stipendium haben sollten - , würde dies den Notenschnitt kompensieren.
4. Muss ich mich an der Universität Augsburg immatrikulieren?
Die Immatrikulation bleibt Ihnen freigestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der webiste "Teilnahme".
5. Versand und Aufbewahrung der Unterlagen:
5.1. Auf welchen Wegen kann ich meine Bewerbung der GGS zukommen lassen?
Ihre Unterlagen können Sie postalisch an die GGS schicken, sie persönlich abgeben oder sie mit der Hauspost schicken.
Postadresse:
Sprechergruppe der Graduiertenschule für Geistes- und Sozialwissenschaft
Erste Sprecherin, Prof. Dr. Gabriele Bickendorf
Lehrstuhl für Kunstgeschichte/Bildwissenschaft
Universitätsstraße 10
D-86159 Augsburg
Raum:
Gebäude D, Ebene 4, Raum 3031 (Bitte beachten Sie die Bürozeiten)
5.2. Wie sollen meine Unterlagen verpackt sein?
Bitte geben Sie die Unterlagen in eine witterungsbeständige Hülle (Kunststoffmappe, Klarsichthülle etc.) und reichen Sie sie in einem verschlossenen Umschlag ein. Aufwändige Bewerbungsmappen o.ä. sind nicht notwendig. Es kann nicht garantiert werden, dass Sie Ihre Unterlagen in Ihrer Mappe zurück erhalten.
5.3. Was geschieht mit meinen Bewerbungsunterlagen?
Die Unterlagen werden für die Entscheidungssitzung der Sprechergruppe ausgewertet und vorbereitet. Bei einer positiven Entscheidung werden die Unterlagen bei der GGS aufbewahrt. Im Falle einer Ablehnung werden Ihnen die Unterlagen zurückgeschickt, allerdings nicht unbedingt in Ihrer Originalmappe. Verzichten Sie daher bitte auf teure Bewerbungsmappen.
6. Wie und wann werde ich über die Entscheidung der Sprechergruppe informiert?
6.1. Bei einer positiven Entscheidung erhält Ihr(e) jeweilige(r) BetreuerIn ca. drei bis vier Wochen nach dem Stichtag eine schriftliche Aufnahmebestätigung. Falls Sie Kopien dieser Bestätigung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre(n) jeweilige(n) BetreuerIn. Darüber hinaus werden die aufgenommenen BewerberInnen i.d.R. zwei bis drei Wochen nach dem Stichtag informell per Mail informiert.
6.2. Wenn Ihre Bewerbung abgelehnt werden muss, erhalten Sie ein Ablehnungsschreiben. Auch dies erfolgt ca. drei bis vier Wochen nach dem Stichtag.
7. Sie haben noch Fragen?
Bei allgemeinen Fragen zum Promovieren an der Universität Augsburg und zu den Promotionsordnungen der Fakultäten wenden Sie sich bitte an die Promotionsberater:
Bei Fragen zur GGS wenden Sie sich bitte an den Koordinator der Graduiertenschule:
Stefan.Hartmann@phil.uni-augsburg.de