Internationales Gesellschaftsrecht und internationales Insolvenzrecht
Diese beiden Hauptmaterien des internationalen Unternehmensrechts werden fortlaufend wissenschaftlich am Lehrstuhl behandelt. Vier besondere Arbeitsschwerpunkte sind:
- Das Europäische Gesellschaftsrecht. Hierzu zählen insbesondere: die Angleichung des Gesellschaftsrechts der Mitgliedstaaten durch EG-Richtlinien, die durch EG-Verordnungen geschaffenen eigenständige Gesellschaftstypen (z.B. die Europäische Aktiengesellschaft, SE), Umfang und Grenzen der Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften.
- Das Gesellschaftskollisionsrecht. Das Gesellschaftskollisionsrecht als Teilgebiet des Internationalen Privatrechts bestimmt das auf eine Gesellschaft anwendbare nationale Recht („Gesellschaftsstatut“), z. B. anhand des Satzungssitzes oder des tatsächlichen Verwaltungssitzes des Verbandes. Ferner ist Aufgabe des Gesellschaftskollisionsrechts die Abgrenzung des Gesellschaftsstatuts zu anderen Statuten (z.B. zum Insolvenzrecht und zum Deliktsrecht).
- Die Rechtsstellung von Gesellschaften im Internationalen Zivilverfahrensrecht. Im Internationalen Zivilverfahrensrecht geht es z.B. um die Gerichtspflichtigkeit deutscher Gesellschaften im Ausland und ausländischer Gesellschaften im Inland, ferner um Fragen des Internationalen Insolvenzrechts für Gesellschaften und um Handelsregistersachen mit Auslandsbezug.
- Das Auslandsrecht. Rechtsvergleichung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts erleichtert die praktische Arbeit mit ausländischen Gesellschaften (z.B. hinsichtlich der Existenz- und Vertretungsnachweise oder des Anteilserwerbs). Und sie liefert wichtige Impulse für die Fortbildung des deutschen sowie des Europäischen Gesellschaftsrechts.
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