Ausgewählte Bereiche des materiellen Strafrechts sind Gegenstand von Kommentierungsvorhaben. Im Leipziger Kommentar, dem Großkommentar zum StGB, werden die Straftatbestände zum Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie die Sterbehilfe und die biomedizinischen Fragen zum Lebensbeginn bearbeitet. Daneben werden u.a. im Allgemeinen Teil Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe und im Besonderen Teil Glückspiel und Korruption, auch im wirtschaftlichen Verkehr, kommentiert. Grundfragen der Straftheorie sind mit der Diskussion um das „Feindstrafrecht“ einbezogen.
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