Aufgrund von Art. 32 Abs. 3 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt der Senat der Universität Augsburg folgende Ordnung für das Zentralinstitut für didaktische Forschung und Lehre der Universität Augsburg
Das Zentralinstitut für didaktische Forschung und Lehre der Universität Augsburg ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung mit interdisziplinärer Ausrichtung. Es steht unter der Verantwortung der Universitätsleitung.
Aufgabe des Zentralinstituts ist, durch gemeinsame Forschungsvorhaben von Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern mit Erziehungswissenschaftlerinnen und Erziehungswissenschaftlern sowie Psychologinnen und Psychologen die Fachdidaktiken als Wissenschaft weiterzuentwickeln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe orientiert sich das Zentralinstitut an folgenden Zielen:
Es fördert das Zusammenwirken des an der Universität Augsburg in den Bereichen Didaktik und Fachdidaktik, Pädagogik und Psychologie tätigen wissenschaftlichen Personals.
Es unterstützt insbesondere Bemühungen, den Dialog zwischen Fachdidaktiken untereinander, zwischen Pädagogik, Psychologie und Fachdidaktik sowie zu den Fachwissenschaften zu intensivieren und auszubauen.
Es dient der Initiierung und Weiterentwicklung gemeinsamer Forschungsprojekte sowie der Entwicklung neuer Lehr-/Lernformen für Schule, Hochschule, Weiterbildung und andere Bildungseinrichtungen.
Es fördert die Umsetzung der Forschungsergebnisse in die didaktische Lehre, insbesondere solche mit interdisziplinären und innovativen Ansätzen.
Es bemüht sich um die Realisierung von Reformen in der Lehrerbildung sowohl in der ersten wie auch der zweiten Phase und der Lehrerfort- und Weiterbildung.
Das Zentralinstitut fördert die Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses in dem in Absatz 1 beschriebenen Bereich durch die Vergabe von Promotions- und Habilitationsarbeiten.
Dem Institut werden auf Antrag der Universität Augsburg vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Lehrstühle und Professuren sowie Funktionsstellen der Universität Augsburg, deren Aufgaben sich mit dem Aufgabengebiet des Institutes decken, zugeordnet. Die Zuordnung umfasst die Inhaberinnen und Inhaber der Lehrstühle und Professuren sowie das diesen zugeordnete wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Personal.
Die Angehörigkeit zum Zentralinstitut für didaktische Forschung und Lehre lässt sonstige Zuordnungen, insbesondere zu Fakultäten oder zu anderen Instituten, unberührt.
Der Institutsversammlung gehören die Professorinnen und Professoren sowie die selbständigen Fachvertreter und Fachvertreterinnen, die vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst dem Institut zugeordnet sind, an.
Die Institutsversammlung ist mindestens einmal pro Semester von der Institutsleitung einzuberufen. Sie beschließt über die Rahmenplanung des Forschungsprogrammes, die Verwendung der Mittel und die notwendigen organisatorischen Veränderungen.
Die Institutsversammlung nimmt außerdem den Bericht der Institutsleitung entgegen.
Die Leitung des Institutes wird von Direktorinnen / Direktoren wahrgenommen. Diese werden im Einvernehmen mit den am Zentralinstitut tätigen Professorinnen und Professoren von der Universitätsleitung dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Bestellung vorgeschlagen. Die Bestellung ist auf die Dauer der Mitgliedschaft im Institut beschränkt.
Aufgaben der Leitung sind- die zweckmäßige Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel, - die Organisation und Koordinierung des Institutes sowie die Herausgabe der Publikationen des Institutes.
Die Leitung des Institutes beruft die Institutsversammlung ein. Sie berichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit und wesentliche Angelegenheiten des Institutes.