Gaststudierende unterliegen den gleichen Voraussetzungen wie Studierende, d. h. es muss Abitur bzw. fachgebundene Hochschulreife nachgewiesen werden. In Ausnahmefällen genügt auch die Mittlere Reife. Auskunft hierüber erteilt die Studentenkanzlei.
Gaststudierende entrichten keinen Studentenwerksbeitrag und erhalten kein Semesterticket.
Folgende Gebühren gelten für ein Gaststudium (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Hochschulgebührenverordnung):
| weniger als 5 Semesterwochenstunden | Euro 100,- |
| 5 bis 8 Semesterwochenstunden | Euro 200,- |
| mehr als 8 Semesterwochenstunden | Euro 300,- |
In nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen können Gaststudierende an allen Lehrveranstaltungen teilnehmen, sofern die Teilnehmerzahl nicht begrenzt ist. Ab dem Sommersemester 2012 ist keine Teilnahme an Sprachkursen des Sprachenzentrums für Gasthörer mehr möglich.
Eine Anrechnung von Studienleistungen auf ein späteres Vollstudium ist nicht möglich. Prüfungsleistungen können Gaststudierende rechtswirksam ebenfalls nicht erbringen.
Den Antrag auf Immatrikulation als Gaststudierende(r) senden Sie bitte an die Studentenkanzlei.
Termine der Einschreibung (Immatrikulation)
Damit die Immatrikulation vorgenommen und Ihnen der "Ausweis für Gaststudierende" ausgehändigt werden kann, bitten wir Sie, die festgesetzte Gebühr zu entrichten
und den Nachweis darüber der Studentenkanzlei vorzulegen.
Als Nachweis gilt nur entweder Stempel und Unterschrift des Geldinstitutes auf der Einzahler-Quittung bzw. Vorlage des Kontoauszuges oder der Bestätigungsvermerk der Geldannahmestelle der Universität Augsburg auf diesem Schreiben.