A. Eignungsprüfungen Kunst, Musik, Sport
In folgenden Fächern/Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung abzulegen:
Lehramtsunterrichtsfächer Kunst, Musik und Sport
Bachelor- und Masterstudiengänge der Musik
Bachelorstudiengang Kunstpädagogik
Nebenfach Kunstpädagogik.
Kunst
Die Eignungsprüfung in Kunst und Kunstpädagogik (für den Bachelorstudiengang Kunstpädagogik, für das Nebenfach Kunstpädagogik sowie das Lehramtsunterrichtsfach Kunst) findet zweimal jährlich an der Universität Augsburg statt. Im Sommersemester innerhalb des Zeitraumes Mai bis einschließlich September und im Wintersemester innerhalb des Zeitraumes Dezember bis einschließlich März des folgenden Jahres. Schriftliche Anmeldung für die Eignungsprüfung bis 15. Mai (Ausschlussfrist) im Sommersemester bzw. bis 30. November (Ausschlussfrist) im Wintersemester beim Sekretariat des Lehrstuhls für Kunstpädagogik; das Anmeldeformular und nähere Informationen beim Lehrstuhl für Kunstpädagogik.
Musik
Die Eignungsprüfung in Musik findet einmal jährlich an der Universität Augsburg statt.
Lehramtsunterrichtsfächer:
Schriftliche Anmeldung bis 30. April (Ausschlussfrist) des jeweiligen Jahres für den Studienbeginn ab dem folgenden Wintersemester.
Bachelor- und Masterstudiengang Musik:
Schriftliche Anmeldung bis 31. Mai (Ausschlussfrist) des jeweiligen Jahres für den Studienbeginn ab dem folgenden Wintersemester
Berufsbegleitender Masterstudiengang Musiktherapie:
Schriftliche Anmeldung bis 30. April 2013 (Ausschlussfrist) für den Studienbeginn ab dem Wintersemester 2013/2014.
Masterstudiengang Musikvermittlung/Konzertpädagogik:
Schriftliche Anmeldung bis 31. Mai des jeweiligen Jahres für den Studienbeginn ab dem folgenden Wintersemester
Informationen beim Leopold-Mozart-Zentrum; dort finden Sie auch die notwendigen Formulare.
Sport
Die zentrale Eignungsprüfung für das Sportstudium in Bayern findet einmal jährlich Anfang Juli abwechselnd an den Sportausbildungsstätten der bayerischen Universitäten statt. Schriftliche Anmeldung bis 1. Juni (Ausschlussfrist) des jeweiligen Jahres.
Die Satzungen für die Eignungsprüfungen finden Sie in der Rechtssammlung der Universität Augsburg.
B. Eignungsfeststellungsverfahren Anglistik
Das Eignungsfeststellungsverfahren für die nachfolgenden Fächer/Studiengänge ist für den Studienbeginn zum Sommersemester 2013 ausgesetzt (Satzung; bitte beachten Sie die Empfehlungen in § 9a der Satzung zur Qualifikation für die Fächer/Studiengänge):
Anglistik/Amerikanistik als Haupt- und Nebenfach im Mehrfachbachelorstudiengang der Phil.-Hist. Fakultät,
Englisch als Unterrichtsfach in den Studiengängen Lehramt an
Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien an der Universität Augsburg,
Englisch in den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen der Universität Augsburg,
Bachelorstudiengang Anwendungsorientierte Interkulturelle Sprachwissenschaft (ANIS)
C. Diagnostischer Einstufungstest
Für Studienanfänger/Studienanfängerinnen (Lehramt, Bachelor) im Haupt- oder Nebenfach
ist vor Studienbeginn einen diagnostischen Einstufungstest in der jeweiligen Sprache absolvieren.
Informationen zum diagnostischen Einstufungstest: Französisch, Franko-Romanisik; Spanisch, Ibero-Romanistik, Italienisch, Italo-Romanistik
Nähere Informationen zu Fremdsprachenkenntnissen finden Sie auch auf den Seiten der jeweiligen Fakultäten.
D. Hinweis zur Immatrikulation
Eine Einschreibung in die Fächer bzw. Studiengänge, die eine Eignungsprüfung bzw. ein Eignungsfeststellungsverfahren voraussetzen, ist nur mit einem Nachweis der bestandenen Prüfung möglich (i.d.R. durch Vorlage einer Bescheinigung, ausgestellt von der Institution, die die Prüfung durchgeführt hat. Dies betrifft nicht die Studiengänge des Leopold-Mozart-Zentrums).
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