Für universitäre Studiengänge ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, BOS, FOS 13 etc.) notwendig. Die Fachhochschulreife berechtigt nicht zum Studium an der Universität Augsburg.
Zum Wintersemester 2009/10 wird es nach Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes unter bestimmten Bedingungen auch Meisterinnen und Meistern sowie qualifizierten Berufstätigen möglich sein, ein Studium an der Universität Augsburg aufzunehmen.