Zur sozialverträglichen Ausgestaltung der Studienbeiträge bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Studienbeitragsdarlehen an, das die Möglichkeit schafft, die Studienbeiträge zu finanzieren, und das erst nach dem Studium zurückgezahlt werden muss.
Für Studierende, die an der Universität Augsburg studienbeitragspflichtig sind und das Studienbeitragsdarlehen bei der KfW beantragen wollen, führt die Studentenkanzlei die Feststellung der Darlehensberechtigung, die Legitimationsprüfung des Antragsstellers nach dem Geldwäschegesetz und die Weiterleitung des Antrags an die KfW durch. Ihre Ansprechpartnerinnen in der Studentenkanzlei sind:
Monika Breitbach
Telefon 0821/598-1111
monika.breitbach@zv.uni-augsburg.de
Präsidiumsgebäude (A), Universitätsstraße 2, Raum 2048
Sprechzeit Mo. - Fr. 8.30 Uhr bis 12.00
oder
Maria Schweiger
Telefon 0821/598-1111
maria.schweiger@zv.uni-augsburg.de
Präsidiumsgebäude (A), Universitätsstraße 2, Raum 2048
Sprechzeit Mo. - Fr. 8.30 Uhr bis 12.00
Vorzulegende Unterlagen
Um das Bayerische Studienbeitragsdarlehen zu beantragen, müssen die Studierenden der Universität Augsburg folgende Dokumente vorlegen:
- das vollständige, nicht unterschriebene Antragsformular/Darlehensangebot der KfW-Förderbank
- Die Unterschriften sind in Gegenwart des Sachbearbeiters der Universität Augsburg zu leisten.
- eidesstattliche Versicherung
- amtliches Ausweisdokument, aus dem sich die Meldeanschrift ergibt (z.B. gültiger Personalausweis; auch gültiger Reisepass in Verbindung mit einer gültigen - nicht älter als drei Monate - Meldebestätigung),
- Nachweis über den bezahlten Grundbeitrag in der jeweils fälligen Höhe und
- zwingend geeignete Nachweise (z.B. Studienbuch, Semesterdatenblätter, Studienzeitbescheinigung) über nach dem Wintersemester 2006/07 absolvierte Hochschulsemester und ggf. Urlaubssemester, wenn Sie in diesem Zeitraum nicht an der Universität Augsburg immatrikuliert waren.
Zusätzlich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines sonstigen EWR-Staates haben, ist eines der folgenden Dokumente im Original vorzulegen:
- Nachweis über eine an einer deutschen Schule in der Bundesrepublik Deutschland erworbene Hochschulzugangsberechtigung.
- als Ehegatte eines/r Deutschen: Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz oder Heiratsurkunde.
- als Angehöriger eines EU-Bürgers oder eines Bürgers eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum: Aufenthaltserlaubnis EU/Aufenthaltskarte für Familienangehörige.
- Nachweis über den Status „Heimatloser Ausländer“.
- Nachweis darüber, dass Sie aufgrund völkerrechtlicher Abkommen Deutschen gleichgestellt sind.
Zusätzlich, wenn Sie noch minderjährig sind:
- die für die Darlehensaufnahme erforderliche Genehmigung des Familiengerichts gemäß §§ 107 i. V. m. 1643, 1822 Nr. 8 BGB sowie die Einwilligung des oder der Erziehungsberechtigten.
Alle Dokumente und Nachweise sind im Original vorzulegen.
Siehe auch: Das Bayerische Studienbeitragsdarlehen
