Den Grundbeitrag muss jede/r Studierende entrichten, auch im Fall einer Beurlaubung vom Studium. Ausnahmen sind nicht möglich.
Der Grundbeitrag ist wie der Studienbeitrag mit Antragstellung auf Immatrikulation oder auf Weiterstudium (Rückmeldung) fällig und bis zu den durch amtliche Bekanntmachung festgesetzten Terminen in einer Summe zu leisten.
Ist die Zahlung aller fälligen Beiträge nicht fristgerecht erfolgt, wird die Immatrikulation rückgängig gemacht bzw. die Rückmeldung nicht vollzogen und der/die Studierende exmatrikuliert.