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Elterngeld


Elterngeld

Alle Eltern von Kindern, die nach dem 01.01.2007 geboren werden, erhalten Elterngeld. Elterngeld ist eine steuerfreie Sozialleistung (es unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt des EStG).


Elterngeld kann für die Dauer von 14 Monate ausgezahlt werden. Diese 14 Monate können voll ausgeschöpft werden, wenn es sich um einen allein erziehenden Elternteil handelt, oder die beiden Elternteile sich die Elterngeldmonate teilen, wobei einer mindestens zwei Monate Elterngeld beziehen muss (sog. "Wickelvolontariat"). Wenn beide Eltern Studierende sind, stehen jedoch insgesamt lediglich 12 Monate zur Verfügung.


Das Elterngeld wird im "Zentrum Bayern Familie und Soziales" beantragt. Hier finden Sie auch alle Antragsformulare und Bescheinigungen zum Download bereit gestellt.
Das Elterngeld muss von den Eltern beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass es für maximal drei Monate rückwirkend ausgezahlt wird, und für die Verdienstbescheinigungen oder andere Bescheinigungen Unterschriften /Stempel der Arbeitgeber notwendig sind. Eine zügige Beantragung nach der Geburt macht also Sinn! Zudem bietet das Zentrum Bayern für Familie und Soziales auch die Möglichkeit, den Antrag online auszufüllen, und ihn bei Bedarf zwischenzuspeichern (hier finden Sie die entsprechende Homepage).


Die Höhe des Elterngeldes bemisst sich an dem Nettoverdienst, der in den 12 vollen Kalendermonaten vor Beginn des Elterngeldbezuges  bzw. vor dem Mutterschutz erreicht wurde. Mutterschutzfristen nach der Geburt werden dabei der Frau als Elterngeldmonate angerechnet. Bei Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro ersetzt das Elterngeld das nach der Geburt wegfallende Einkommen zu 67 Prozent. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Für Nettoeinkommen ab 1.200 Euro und mehr vor der Geburt des Kindes sinkt die Ersatzrate des Elterngeldes moderat von 67 auf 65 Prozent (bei Voreinkommen von 1.240 Euro und mehr zu 65 Prozent, bei Voreinkommen von 1.220 Euro zu 66 Prozent). Mindestauszahlungsbetrag sind dabei 300€, Maximalbetrag sind 1.800€. Für Geschwister wird ein Bonus von 75€ je Kind ausgezahlt. Das BMFSFJ betreibt einen Online-Rechner, mit dem Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln können.

Einkünfte aus Erwerbsarbeit während des Elterngeldbezuges werden auf diesen voll angerechnet - das Elterngeld vermindert sich also um das erzielte Erwerbseinkommen.
Elternpaare können gleichzeitig oder nacheinander Elterngeld beziehen.