Nach § 38 SGB V haben Eltern Anspruch auf eine Familienpflege /Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankkenhausaufenthalt oder bestimmter anderer Leistungen, wie z.B. ambulante und stationäre Kuren oder häusliche Krankenpflege die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist, und ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Kostenträger sind die gesetzlichen Krankenkassen. Informationen gibt es beim Bundesministerium für Gesundheit bzw. über die Krankenkassen.
Betreuung kranker Kinder
Kinder können in Ruhe zu Hause gesund werden - Eltern können beruhigt zur Arbeit gehen. Das Projekt ROTZNASE des evang. Bildungswerkes Augsburg e.V. unterstützt Eltern, Familie und Berufstätigkeit miteinander vereinbaren. Als FEE (Familien Entlastender Einsatz) kommt eine zuverlässige Helferin ins Haus, die ausschließlich für das gesund werdende Kind da ist. Ansprechpartnerin ist Luitgard Fendt unter der Telefonnummer 0821/450441-31 oder Mobil unter 0163/2155636 und per e-mail: luitgard.fendt@evang-bildungswerk-augsburg.de