Stellen Sie hierzu bitte einen Antrag auf Studiengebührenbefreiung. Sie benötigen hierzu den Mutterpass bzw. eine Geburtsurkunde des Kindes und einmalig eine Haushaltsbescheinigung, das heißt die Bestätigung Ihrer Gemeinde, dass das Kind bei Ihnen im Haushalt gemeldet ist (diese Bescheinigung kostet im Allgemeinen eine Verwaltungsgebühr).
Die Studentenkanzlei bestätigt in einem Bescheid ihre Befreiung von den Studiengebühren für die ersten 18 Lebensjahre Ihres Kindes. Da alle Eltern, die Kinder im eigenen Haushalt erziehen, von den Studiengebühren befreit werden können, können dies natürlich Mutter und Vater, die studieren, in Anspruch nehmen. Die Beiträge zum Studentenwerk sind - trotz Befreiung von den Studiengebühren - weiterhin zu entrichten.
Verlinkung zur Studentenkanzlei/ Weitere Informationen zu den Studienbeiträgen, Anträge zur Befreiung etc.: http://www.uni-augsburg.de/einrichtungen/studentenkanzlei/beitraege/studienbeitraege/