Zur Erinnerung: Das Angebot richtet sich an Studierende mit Kindern unter 10 Jahren. Diese können bereits ab 15.00 Uhr Bücher aus dem Präsenzbestand ausleihen.
Folgendes ist dabei zu beachten:
Jeweils zu Semesterbeginn ist die aktuelle Bescheinigung über Studienbeitragsbefreiung wegen Kindererziehung nach § 6 Abs. 1 der Studienbeitragssatzung der Universität Augsburg an der Ausleihtheke der Zentralbibliothek vorzulegen. Die Erlaubnis zur vorgezogenen Abendausleihe wird im Benutzerkonto festgehalten und durch einen Stempelaufdruck auf dem aktuellen Studierendenausweis dokumentiert.
Die Universitätsbibliothek will mit diesem Service einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Studium und Familie leisten.