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Vorgezogene Abendausleihe für Eltern


Die vorgezogene Abendausleihe ist verstetigt worden! Seit dem 1. April 2009 ist dieses explizit für Eltern der Universität eingerichtete Angebot fest im Repertoire der Universitätsbibliothek etabliert.

Zur Erinnerung: Das Angebot richtet sich an Studierende mit Kindern unter 10 Jahren. Diese können bereits ab 15.00 Uhr Bücher aus dem Präsenzbestand ausleihen.

 

Folgendes ist dabei zu beachten:

  1. Jeweils zu Semesterbeginn ist die aktuelle Bescheinigung über Studienbeitragsbefreiung wegen Kindererziehung nach § 6 Abs. 1 der Studienbeitragssatzung der Universität Augsburg an der Ausleihtheke der Zentralbibliothek vorzulegen. Die Erlaubnis zur vorgezogenen Abendausleihe wird im Benutzerkonto festgehalten und durch einen Stempelaufdruck auf dem aktuellen Studierendenausweis dokumentiert.

  2. Die Studierenden verpflichten sich, die Universitätsbibliothek über eine vorzeitige Beendigung der Studienbeitragsbefreiung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  3. Die Studierenden verpflichten sich weiterhin, die vorgezogene Abendausleihe ausschließlich für sich selbst in Anspruch zu nehmen.
  4. Verspätete Rückgabe entliehener Bücher führt zum üblichen Mahnverfahren.

Die Universitätsbibliothek will mit diesem Service einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Studium und Familie leisten.