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Beurlaubung


Studierende Eltern haben beim Thema "Beurlaubung" besondere Rechte. Grundsätzlich können sich Studenten immer beurlauben lassen, dürfen in dieser Zeit jedoch keine Prüfungsleistungen erbringen.

Studierende Eltern haben die Möglichkeit sich während der ersten 3 Jahre Lebensjahre des Kindes beurlauben zu lassen, also insgesamt 6 Semester. In dieser Zeit dürfen Studenten, die wegen des Familienzuwachs beurlaubt sind, weiterhin Prüfungsleistungen erbringen. Diese Semester werden nicht als Fachsemester angerechnet, so dass diese Zahl sich nicht erhöht. Die Universität unterstützt damit die Studenten bei der Vereinbarkeit von Studium und Familie.

Die einzige Ausnahme in diesem Zusammenhang stellt das 1. Semester. Es ist nicht möglich, sich für einen Studiengang im 1. Semester neu einzuschreiben und sich gleichzeitig beurlauben zu lassen. Im 2. Semester steht einer Beurlaubung jedoch nichts im Weg, sofern das Kind im eigenen Haushalt lebt. Weitere Informationen zur Beurlaubung gibt es auf der Seite der Studentenkanzlei.