Seit Beginn des Wintersemesters 2010/11 gibt es einige Änderungen der Bafög-Regelungen, von denen studierenden Eltern, auch wenn sie bisher kein Bafög erhalten haben, profitieren können. Unter Anderem gelten folgende Änderungen:
In einigen Fällen kann sich also ein Neuantrag lohnen. Grundsätzlich ist jedem Studierenden, der kein Bafög bekommt weil die Eltern knapp zu viel Einkommen haben, zu raten, einen erneuten Bafög-Antrags-Versuch zu wagen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, wenn aus Studierenden studierende Eltern werden, dass zumindest ein Kinderzuschuss (derzeit 113 Euro) gewährt wird, weil sich durch die Geburt eines Kindes der Bedarf erhöht. Das gilt aber ebenfalls nur, wenn Eltern und Ehepartner nur knapp zu viel Einkommen haben.
Meldung vom 16.11.2010