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Bafög-Neuregelungen können studierenden Eltern zugute kommen


Seit Beginn des Wintersemesters 2010/11  gibt es einige Änderungen der Bafög-Regelungen, von denen studierenden Eltern, auch wenn sie bisher kein Bafög erhalten haben, profitieren können. Unter Anderem gelten folgende Änderungen:

  • Die allgemeine Altersgrenze wurde von 30 Jahren auf 35 Jahre bei Master-Studierenden angehoben
  • Bei Auszubildenden, die bei Vollendung des 30. bzw. 35. Lebensjahres eigene Kinder unter 10 Jahren erziehen und nur begrenzt erwerbstätig sind, verschiebt sich die Altersgrenze ggf. bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Kinder das 10. Lebensjahr vollenden.
  • Außerdem wurden die Bedarfssätze und die Freibeträge erhöht

 

In einigen Fällen kann sich also ein Neuantrag lohnen. Grundsätzlich ist jedem Studierenden, der kein Bafög bekommt weil die Eltern knapp zu viel Einkommen haben, zu raten, einen erneuten Bafög-Antrags-Versuch zu wagen.

Außerdem besteht die Möglichkeit, wenn aus Studierenden studierende Eltern werden, dass zumindest ein Kinderzuschuss (derzeit 113 Euro) gewährt wird, weil sich durch die Geburt eines Kindes der Bedarf erhöht. Das gilt aber ebenfalls nur, wenn Eltern und Ehepartner nur knapp zu viel Einkommen haben.

Meldung vom 16.11.2010