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Bildungs- und Teilhabeleistungen


Das Amt für Soziale Leistungen ist seit dem 01.04.2011 auch für das Bildungs- und Teilhabepaket zuständig. Es erlaubt Eltern für ihre Kinder Anträge auf folgende Leistungen zu stellen: eintägige Ausflüge der Schulen und Kindertageseinrichtungen, mehrtägige Fahrten der Schulen und Kindertageseinrichtungen, persönlicher Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Übernahme der Kosten der Mittagsverpflegung an der Schule/Hort/Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Voraussetzung für die Antragsstellung im Amt für Soziale Leistungen ist,
dass die Eltern Empfänger von Wohngeld, Leistungen des SGB XII oder
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz sind.

Für Leistungsempfänger des SGB II ist das Jobcenter zuständig.

Anträge liegen in den jeweiligen Jobcentern aus. Sie erhalten diese auch über folgende Internetadresse:/www.armutspraevention.augsburg.de/index.php?id=13405

Für Rückfragen stehen das Team des Bildungs- und Teilhabepaketes, unter
der Tel.Nr. 0821 / 324- 9573 und FAX 0821 / 324-9542 gerne zur Verfügung.


Meldung vom 05.05.2011