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Vorgezogene Abendausleihe verstetigt


Die Testphase der vorgezogenden Abendausleihe ist am 31.03.2009 ausgelaufen und es gibt gute Nachrichten.
Mit Ende des Wintersemester ging auch der Probelauf der vorgezogenen Abendausleihe erfolgreich zu Ende. Nun können wir die erfreuliche Nachricht verkünden: Die vorgezogene Abendausleihe ist verstetigt worden! Seit dem 1. April 2009 ist dieses explizit für Eltern der Universität eingerichtete Angebot fest im Repertoire der Universitätsbibliothek etabliert.

Zur Erinnerung: Das Angebot richtet sich an Studierende mit Kindern unter 10 Jahren. Diese können bereits ab 15.00 Uhr Bücher aus dem Präsenzbestand ausleihen.

Folgendes ist dabei zu beachten:

  1. Jeweils zu Semesterbeginn ist die aktuelle Bescheinigung über Studienbeitragsbefreiung wegen Kindererziehung nach § 6 Abs. 1 der Studienbeitragssatzung der Universität Augsburg an der Ausleihtheke der Zentralbibliothek vorzulegen. Die Erlaubnis zur vorgezogenen Abendausleihe wird im Benutzerkonto festgehalten und durch einen Stempelaufdruck auf dem aktuellen Studierendenausweis dokumentiert.

  2. Die Studierenden verpflichten sich, die Universitätsbibliothek über eine vorzeitige Beendigung der Studienbeitragsbefreiung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  3. Die Studierenden verpflichten sich weiterhin, die vorgezogene Abendausleihe ausschließlich für sich selbst in Anspruch zu nehmen.
  4. Verspätete Rückgabe entliehener Bücher führt zum üblichen Mahnverfahren.

Die Universitätsbibliothek will mit diesem Service einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Studium und Familie leisten.

 

Wir freuen uns sehr über dieses Angebot und wünschen allen viel Spaß beim lernen und arbeiten!

Meldung vom 08.04.2009