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Befreiung von Studiengebühren - Altersgrenze hochgesetzt!


Die Altergrenze der Kinder zur Befreiung von Studiengebühren wurde erhöht.
Mit einem Beschluss des bayerischen Landtages vom 1. Juli 2009 sind Eltern nun auch dann von der Studienbeitragspflicht befreit, wenn die Kinder älter als 10 Jahre alt sind. Die Altersgrenze wurde von zehn auf 18 Jahre erhöht, so dass alle Eltern, die ein Kind erziehen oder pflegen, welches zu Beginn des jeweiligen Semesters das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, keine Studiengebühren zahlen müssen.

Den Antrag auf Befreiung der Studiengebühren finden Sie hier.

Meldung vom 28.08.2009