Die Kurse der Rubrik "Gesundheit" werden in Kooperation von ZWW (Zentrum für Weiterbildung und Wissenstransfer) und dem AK Gesundheit der Universität Augsburg angeboten.
Kurse, die nach den Kriterien des § 20 und § 20a SGB V als Präventionsmaßnahmen zum Erhalt und der Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz gelten, können im Umfang von 1 Arbeitstag (8 Stunden) pro Jahr während der Dienstzeit besucht werden. Die Einhaltung der Kriterien werden durch den Steuerungskreis Gesundheit der Universität geprüft.
Meldung vom 30.07.2012