Auf der Grundlage des Bayerischen Hochschulgesetzes erhebt die Universität Augsburg seit dem Sommersemester 2007 von den Studierenden einen Studienbeitrag in Höhe von 500,- Euro pro Semester. Ab dem Sommersemester betrug der Studienbeitrag 480,- Euro, zum Wintersemester 2011/12 wird er auf 450,- Euro gesenkt werden. Ausnahmen von der Beitragspflicht sind teils im Hochschulgesetz selbst, teils - darüber hinausgehend - auch in der Studienbeitragssatzung der Universität Augsburg geregelt.
Die Gesamteinnahmen der Universität Augsburg aus Studienbeiträgen belaufen sich im Sommersemester 2011 auf 6.354.240,00,- Euro. Von diesen sind 2 Prozent einschließlich der Verrechnung von Vorauszahlungen (127.084,80,- Euro) in den Sicherungsfonds bei der LfA Förderbank Bayern abzuführen.
Die verbliebenen Einnahmen in Höhe von 6.227.155,20,- Euro wurden gemäß § 9 Abs. 2 bis 4 der Studienbeitragssatzung folgendermaßen verteilt:
- Für die Finanzierung des für die Beitragserhebung und den verwaltungsmäßigen Vollzug erforderlichen Personal-, Raum- und Sachaufwandes wurden 219.412,50,- Euro entnommen.
- Von den danach verbliebenen 6.007.742,70,- Euro wurden den Zentralen Einrichtungen gemäß § 9 Abs. 3 der Studienbeitragssatzung für das SS 11 insgesamt 20 Prozent (1.201.548,54,- Euro) für die mit den StudierendenvertreterInnen gemeinsam festgelegten Projekte zugewiesen.
-
Die verbliebenen Einnahmen in Höhe von 4.806.194,16,- Euro wurden gemäß § 9 Abs. 4 der Beitragssatzung auf der Grundlage der Studierendenäquivalente (Stand 15.10.10) auf die sieben Fakultäten verteilt. Dabei entfielen im Sommersemester 2011 a
- auf die Katholisch-Theologische Fakultät 96.810,10,- Euro
- auf die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 1.027.758,67,- Euro
- auf die Juristische Fakultät 611.470,23,- Euro
- auf die Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät 1.136.563,07,- Euro
- auf die Philologisch-Historische Fakultät 1.037.356,45,- Euro
- auf die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät 459.662,76,- Euro
- auf die Fakultät für Angewandte Informatik 436.572,88,- Euro
Zu detaillierten Auskünften über Verwendung von Mitteln aus Studienbeiträgen im Zentralbereich und in den Fakultäten geht es hier.