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Studienbeiträge


Auf der Grundlage des Bayerischen Hochschulgesetzes erhebt die Universität Augsburg seit dem Sommersemester 2007 von den Studierenden einen Studienbeitrag in Höhe von 500,- Euro pro Semester. Ab dem Sommersemester 2011 betrug der Studienbeitrag 480,- Euro, zum Wintersemester 2011/12 wurde er auf 450,- Euro gesenkt. Ausnahmen von der Beitragspflicht sind teils im Hochschulgesetz selbst, teils - darüber hinausgehend - auch in der Studienbeitragssatzung der Universität Augsburg geregelt.

 

Verwendung der Einnahmen aus Studienbeiträgen

Die Gesamteinnahmen der Universität Augsburg aus Studienbeiträgen belaufen sich im Sommersemester 2012 auf 4.682.250,- Euro. Von diesen sind 2 Prozent einschließlich der Verrechnung von Vorauszahlungen (97.785,- Euro) in den Sicherungsfonds bei der LfA För-derbank Bayern abzuführen.

Die verbliebenen Einnahmen in Höhe von 4.584.465,- Euro wurden gemäß § 9 Abs. 2 bis 4 der Studienbeitragssatzung folgendermaßen verteilt:

  • Für die Finanzierung des für die Beitragserhebung und den verwaltungsmäßigen Vollzug erforderlichen Personal-, Raum- und Sachaufwandes wurden 219.412,50 Eu-ro entnommen.
  • Von den danach verbliebenen 4.365.052,50 Euro wurden den Zentralen Einrichtungen gemäß § 9 Abs. 3 der Studienbeitragssatzung für das SS 12 insgesamt 17,5 Prozent (763.884,19 Euro) für die mit den StudierendenvertreterInnen gemeinsam festgelegten Projekte zugewiesen.
  • Die verbliebenen Einnahmen in Höhe von 3.601.168,31 Euro wurden gemäß § 9 Abs. 4 der Beitragssatzung auf der Grundlage der Studierendenäquivalente (Stand 15.10.11) auf die sieben Fakultäten verteilt. Dabei entfielen im Sommersemester 2012

    • auf die Katholisch-Theologische Fakultät 71.554.34 Euro
    • auf die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 751.065,40 Euro
    • auf die Juristische Fakultät 513.763,36 Euro
    • auf die Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät 784.160,37 Euro
    • auf die Philologisch-Historische Fakultät 727.862,08 Euro
    • auf die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät 376.460,69 Euro
    • auf die Fakultät für Angewandte Informatik 376.302,06 Euro

 

Zu detaillierten Auskünften über Verwendung von Mitteln aus Studienbeiträgen im Zentralbereich und in den Fakultäten geht es hier.