A) Rechnungslegungsbericht über die Ausführung der Körperschaftshaushalte
B) Zuweisungen von Mitteln aus Studienbeitragseinnahmen für das Haushaltsjahr 2012 für Maßnahmen von gesamtuniversitären Belangen zur Verbesserung der Studienbedingungen
Nach § 9 Absatz 3 der Studienbeitragssatzung der Universität Augsburg werden nach Abführung der Mittel für den Sicherungsfonds (§ 9 Absatz 1) und nach Abzug der Mittel für die Studienbeitragsverwaltung und für Beitragserstattungsrückstellung (§ 9 Absatz 2) 15 Prozent der verbleibenden Mittel aus den Studienbeitragseinnahmen „für Maßnahmen von gesamtuniversitären Belangen zur Verbesserung der Studienbedingungen (z. B. Zentrale Studienberatung, zentrale Lehr- und Serviceeinrichtungen, technische Hörsaal-ausstattung) verwendet; für gesamtuniversitäre Maßnahmen oder Projekte, die einen Mehrwert für alle Studierenden haben, können in Absprache mit den Fakultäten im Be-darfsfalle noch weitere 2,5 Prozent vereinbart werden. Über die Verwendung dieser Mittel entscheiden zwei Mitglieder der Hochschulleitung im Einvernehmen mit zwei Mitgliedern des Studentischen Sprecherrats einmal im Semester.“
Zu einer Übersicht über die entsprechenden Zuweisungen an Zentrale Einrichtungen für das Haushaltsjahr 2012 geht es hier.