Prüfungen in Zeiten von Corona
Aktuell finden Lehrveranstaltungen bis auf wenige Ausnahmen digital statt. Prüfungen können unter Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen in Präsenzform abgehalten werden. Bereits bei der Planung solcher Präsenzprüfungen ist zu berücksichtigen, dass die Einhaltung der Vorschriften zum Infektionsschutz abhängig von der Zahl der zu Prüfenden regelmäßig umfangreichere organisatorische Maßnahmen zur Regelung von Ein- und Auslass, insbesondere einen höheren Personalansatz, erfordert.
Für die Präsenzprüfungen gelten die
Neben den Prüfungsordnungen für die Studiengänge gilt für die Durchführung der Prüfungen (in Präsenz oder digital) die Corona-Satzung der Universität Augsburg.
Corona-Satzung der Universität Augsburg
Schriftliche Prüfungen
Die schriftlichen Prüfungen / Klausuren in Präsenzform stellen aufgrund der hohen Beteiligtenzahl erheblich höhere Anforderungen an die Durchführung. Sie finden nachfolgend das allgemeine Informationen, in welchem der Rahmen für den allgemeinen Ablauf des Prüfungsgeschehens vom Zugang der Studierenden zum Prüfungsgebäude bis zum Abschluss der Prüfung geregelt ist.
Alle schriftlichen Prüfungen sind ausschließlich per Mail (pruefungsinformationen@zv.uni-augsburg.de) anzuzeigen. Das entsprechende Formular finden Sie weiter unten.
Wiederholungsprüfungen vom Wintersemester 2021/22
Unabhängig von den Informationen auf der Seite gilt für die Wiederholungsprüfungen ab dem 3. April 2022:
- 3G Kontrolle entfällt
- OP-Maske am Prüfungsplatz und ansonsten FFP2-Maske in den Gebäuden
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Organisation der schriftlichen Prüfungen
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Hygienekonzepte der Prüfungsräume
Das „Allgemeine Hygienekonzept zur Durchführung von Klausuren als Präsenzprüfungen“ wird ergänzt durch die nachfolgenden Hygienekonzepte für die verschiedenen Prüfungsgebäude und die darin befindlichen Prüfungsräume.
NEU: Allgemeine Informationen entnehmen Sie bitte den „Vorbemerkungen zu den Hygienekonzepten“!
Prüfungsräume, Hygienekonzepte der Prüfungsräume
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Kurzprüfungen
Die rechtliche Grundlage für Kurzprüfungen findet sich unter § 3 Abs. 7 der Corona-Satzung.
Zusammengefasst sind die folgenden Punkte zu beachten:
- Die Festlegung, ob eine Kurzprüfung durchgeführt wird muss spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Andernfalls wird die Prüfung als Klausur in Präsenz durchgeführt.
- Die Studierenden müssen neben dem Prüfungstermin auch über die Bearbeitungszeit (1-10 Stunden), die zugelassenen Hilfsmittel und die vorgesehene technische Umsetzung (bspw. über Digicampus, s. unten) zu informieren.
- Eine Videoaufsicht während der Bearbeitungszeit erfolgt nicht, eine gemeinsame Bearbeitung durch mehrere Studierende oder Unterstützung durch dritte Personen ist nicht zulässig.
- In der Kurzprüfung sind die verwendeten Hilfsmittel anzugeben und verwendete fremde Stellen zu kennzeichnen.
- Es ist sinnvoll, dass von Seiten der Prüfungsverantwortlichen für die Zeit der Bearbeitung eine Kontaktmöglichkeit (mglst. per Telefon) angegeben wird. So kann bei technischen Problemen (bspw. Probleme beim Upload) eine Lösung gefunden werden.
Nachfolgend finden Sie Anleitungen zur Verwendung des zeitgesteuerten Ordners für die Prüfungsangaben und des Hausaufgabenordners für den Upload der Prüfungslösungen:
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Anleitung Hausaufgabenordner
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Anleitung zeitgesteuerter Ordner
Prof. Rathgeber hat freundlicherweise eine Digicampusanleitung zur Information der Studierenden zur Verfügung gestellt:
Mündliche Prüfungen
Für die mündlichen Prüfungen sind die einzelnen Prüfungen dem Prüfungsamt ausschließlich per Mail (pruefungsinformationen@zv.uni-augsburg.de) anzuzeigen. Dafür stehen weiter unten ein Formular für mündliche Modulprüfungen und ein Formular für nicht modularisierte Studiengänge und sonstige mündliche Prüfungen (auch Promotionsprüfungen) zur Verfügung.