Einschreibefrist für das Sommersemester verlängert bis zum 20. April

Jetzt noch für das kommende Sommersemester einschreiben und schon bald an der Universität Augsburg studieren: Die Anträge auf Ein- bzw. Umschreibung für das Sommersemester 2026 können von der Studierendenkanzlei noch bearbeitet werden, falls die vollständigen Antragsunterlagen bis spätestens zum 20. April 2026 eingehen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs. Bitte reichen Sie zu Ihrer Ein- bzw. Umschreibung die Einverständniserklärung mit ein. 

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Die verlängerte Einschreibefrist gilt in folgenden Fällen nicht:

  • bei Studiengängen, bei denen ein Studienbeginn zum Sommersemester nicht möglich ist
  • bei erhaltenem Zulassungsbescheid für einen NC-Studiengang
  • bei Beantragung der Hinzunahme eines lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs 
  • Bei BewerberInnen mit internationalen Zeugnissen musste die Bewerbung für zulassungsfreie Studiengänge bereits bis zum 18.03. erfolgen. Dies gilt bei internationaler Hochschulzugangsberechtigung auch für die Beantragung eines Doppelstudiums bzw. einer Umschreibung.

Hier gelten die im Zulassungsbescheid bzw. von der Studierendenkanzlei mitgeteilten Fristen.

 

Weitere Informationen zur Einschreibung finden Sie auf der Seite rund um die Einschreibung:
Website zur Einschreibung an der Universität Augsburg

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