Einschreibefrist für das Sommersemester verlängert bis zum 20. April
Jetzt noch für das kommende Sommersemester einschreiben und schon bald an der Universität Augsburg studieren: Die Anträge auf Ein- bzw. Umschreibung für das Sommersemester 2026 können von der Studierendenkanzlei noch bearbeitet werden, falls die vollständigen Antragsunterlagen bis spätestens zum 20. April 2026 eingehen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs. Bitte reichen Sie zu Ihrer Ein- bzw. Umschreibung die Einverständniserklärung mit ein. Die verlängerte Einschreibefrist gilt in folgenden Fällen nicht: Hier gelten die im Zulassungsbescheid bzw. von der Studierendenkanzlei mitgeteilten Fristen. Weitere Informationen zur Einschreibung finden Sie auf der Seite rund um die Einschreibung:
Website zur Einschreibung an der Universität Augsburg