Frauen an Verfassungsgerichten – Was hängt an ihrer Präsenz?

Seit dem vergangenen Jahr setzt sich das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in seiner Geschichte aus mehr weiblichen als männlichen Richter*innen zusammen.

Das nahm die Juristische Fakultät zum Anlass, um im Rahmen einer von dem Netzwerk „[fam] – Frauen arbeiten miteinander“ und Prof. Dr. Daniel Wolff organisierten sowie von der Juristischen Gesellschaft Augsburg e.V. unterstützten Veranstaltung über Geschichte, Verdienste und Einfluss von Frauen am Bundesverfassungsgericht nachzudenken.

Es war gelungen, die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und emeritierte Professorin der Universität Bielefeld, Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff als Referentin zu gewinnen. Nach einem Grußwort von Frau Prof. Dr. Martina Benecke, der Frauenbeauftragten der Fakultät, hielt Frau Lübbe-Wolff einen engagierten, durch empirische Studien, rechtsvergleichende Überlegungen und persönliche Erfahrungen fundierten Vortrag zum Thema „Frauen an Verfassungsgerichten – Was hängt an ihrer Präsenz?“.

Der Gedankenreichtum des Vortrags motivierte die insgesamt 80 Präsenz- und Zoom-Teilnehmer*innen zu facettenreichen Fragen und Stellungnahmen, sodass sich im Anschluss an den Vortrag eine spannende Diskussion entwickelte.

 

Ein paar Eindrücke ...

 

[FAM] - BVerfG - Prof. Lübbe-Wollf
© Universität Augsburg
[FAM] - BVerfG - TN-2
© Universität Augsburg
[FAM] - BVerfG - Prof. Wolff
© Universität Augsburg
[FAM] - BVerfG - TN-1
© Universität Augsburg
[FAM] - BVerfG - Prof. Benecke
© Universität Augsburg
[FAM] - BVerfG - Fr. Borchert
© Universität Augsburg

 


Seit dem vergangenen Jahr setzt sich das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in seiner Geschichte aus mehr weiblichen als männlichen Richter*innen zusammen. Das gibt Anlass dazu, im Rahmen einer hochkarätig besetzten Vortrags- und Diskussionsveranstaltung

 

über Geschichte, Verdienste und Einfluss von Frauen am Bundesverfassungsgericht nachzudenken.

 

 

Im Fokus stehen zunächst Leben und Wirken von Wiltraut Rupp-von Brünneck, der zweiten Richterin des Bundesverfassungsgerichts, die nicht zuletzt durch ihr Sondervotum in der ersten Schwangerschaftsabbruchentscheidung Rechtsgeschichte geschrieben hat. Sodann wird der grundsätzlichen Frage nachgegangen, welchen Einfluss Richterinnen auf Institution und Rechtsprechung von Verfassungsgerichten in der Vergangenheit hatten und aktuell haben.

 

Termin:

22.06.2022 von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Hörsaal 1001 und online via Zoom

Programm:

  • Begrüßung durch Prof. Dr. Daniel Wolff, LL.M. (Yale), Universität Augsburg
  • „Ein Juristinnenleben für Gleichberechtigung, Sozialstaat und Demokratie. Bundesverfassungsrichterin Wiltraut Rupp-von Brünneck (1912-1977)“
    Jun.-Prof. Dr. Fabian Michl, LL.M. (Edin.), Universität Leipzig
    [Krankheitsbedingte Absage]
  • „Frauen an Verfassungsgerichten – Was hängt an ihrer Präsenz?“
    Prof. em. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff, LL.M. (Harvard), Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D., Universität Bielefeld
  • Diskussion moderiert von Sophie Borchert, Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Sprecherin des Netzwerks [fam] an der Universität Augsburg

 

Flyer zur Veranstaltung als PDF

© Universität Augsburg

Ihre Ansprechpartner

Sophie Borchert
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Prof. Dr. Martin Kment, LL. M. - Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht, Umweltrecht und Planungsrecht
Juniorprofessor für Öffentliches Recht
Juristische Fakultät

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