Promotions- und Seminararbeitspreise 2025

Im festlichen Rahmen des Juraballs wurden am 4. Dezember 2025 die diesjährigen Promotions- und Seminararbeitspreise verliehen. Den Promotionspreis der Fakultätsstiftung erhielt Dr. Marvin Straub ("Die fahrlässige Unkenntnis im Privatrecht"). Der Preis der Juristischen Gesellschaft Augsburg ging an Dr. Elena März ("Sexuelle Selbstbestimmung und Schmerzensgeld"), der Preis der Alumni-Vereinigung an Dr. Anna Henriette Weininger ("Die Alternativenprüfung im Umweltrecht"). Den Promotionspreis der Kanzlei Witting, Contzen & Kollegen erhielt Dr. Philipp Eierle ("Strafeinstellungen der Bevölkerung und ihre Bedeutung für den strafenden Staat"). Den Preis für die beste Schwerpunktseminararbeit erhielt Herr Arvid Kerschnitzki ("Internationaler Entscheidungseinklang unter der EuGVVO"), den Preis für die beste Grundlagenseminararbeit Frau Johanna Wunsch ("Der Schutz der materiellen Vertragsfreiheit").

Wir gratulieren allen Preisträgerinnen und Preisträgern!

Preisträgerinnen und Preisträger beim Juraball 2025
Im Bild (v.l.n.r.): Prof. Dr. Phillip Hellwege, Dr. Marvin Straub, Prof. Dr. Christoph Becker, Dr. Elena März, Dr. Anna Henriette Weininger, Dr. Matthias Kober, Dr. Philipp Eierle, Dr. Carolin Arnemann (Kanzlei), Johanna Wunsch, Arvid Kerschnitzki © Universität Augsburg

Laudationes auf die einzelnen Preisträgerinnen und Preisträger

Philipp Eierle

Philipp Eierle widmet sich in seiner Untersuchung einer schwierigen Grundlagenfrage, die das Verhältnis des Strafrechts zur empirischen Sozialforschung betrifft. Konkret geht es um die Frage, ob empirisch messbare Einstellungen der Bevölkerung einschließlich von „Strafbedürfnissen“ im Rahmen strafjustizieller Entscheidungen relevant sind bzw. sein sollten. Es handelt sich um eine Pionierleistung, weil der Autor ein Thema aufgreift, das zwar in unterschiedlichen Facetten schon lange diskutiert wird, das aber bislang noch nicht in einer umfassenden Monografie mit Bezug auf das Strafrecht aufgearbeitet wurde. Der Autor argumentiert souverän und ausgewogen, mit Blick auf die Chancen aber auch Gefahren eines solchen Ansatzes. In der zum Teil sehr kontroversen Diskussion über die Relevanz empirischer Bevölkerungseinstellungen im Bereich des Strafrechts wird seine Position hoffentlich Gehör finden.

Philipp Eierle, Strafeinstellungen der Bevölkerung und ihre Bedeutung für den strafenden Staat. Erscheint 2026 in der Reihe „Beiträge zum Strafrecht – Contributions to Criminal Law“ im Nomos-Verlag (Baden-Baden).

Elena März

Mit ihrer Dissertation zur Schmerzensgeldbemessung bei Verletzungen des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung hat Elena März eine rechtswissenschaftliche Arbeit vorgelegt, die sowohl inhaltlich als auch methodisch Maßstäbe setzt. Sie zeigt eindrucksvoll auf, wie unzureichend die bisherige Rechtsprechung den psychischen Schäden der Opfer sexueller Gewalt gerecht wird, und entwickelt ein fundiertes, interdisziplinär abgestütztes Modell zur Neuausrichtung der Schmerzensgeldpraxis. Die Arbeit von Elena März überzeugt nicht nur durch ihre analytische Schärfe und konsequente Argumentationsführung , sondern auch durch ihre hohe Praxisrelevanz. Sie zeigt Lösungswege und Gestaltungsoptionen auf, an denen künftig niemand, egal ob aus Wissenschaft oder Praxis, vorbeikommen wird, der mit dem Thema der Schmerzensgeldbemessung bei Vergewaltigungsfällen zu tun hat. 

Marvin Straub

"Das hättest du doch wissen müssen", lautet ein Vorhalt, den wir nicht nur aus dem privaten Bereich kennen, sondern der sich auch durch die gesamte Rechtsordnung erstreckt. Marvin Straub untersucht in seiner grundlegenden Arbeit speziell die fahrlässige Unkenntnis im Privatrecht. Ein markantes Beispiel für das "Kennenmüssen" im Privatrecht ist die Schadensersatzpflicht des Anfechtenden, die nach § 122 Abs. 2 BGB nicht eintritt, "wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte", d.h. "kennen musste". Die Studie von Herrn Straub bietet zunächst einen profunden Überblick zu den bisherigen dogmatischen Erklärungsmodellen. Diese reichen von der Qualifizierung der Kenntnisnormen als unerlaubte Handlung, über eine Obliegenheitsverletzung bis hin zur Interpretation im Sinne der Rechtsscheinlehre. Alle verhaltens- oder willenstheoretischen Zuordnungen sind nach Ansicht des Verfassers indes nicht weiterführend. Es handelt sich vielmehr um eine eigenständige Gruppe von Normen, die eine spezifische Wertung zum Ausdruck bringen. Zu den zentralen Erkenntnissen gehört hierbei, dass das "Kennenmüssen" gem. § 122 Abs. 2 BGB normativ gleich zu verstehen ist wie die grob fahrlässige Unkenntnis gem. § 932 BGB. Insgesamt handelt es sich um eine Grundlagenstudie, die dogmatisch gut durchdacht, innovativ und zugleich kritisch herausfordernd ist. Sie ist prägnant geschrieben, bezieht die historische Entwicklung mit ein und wird den Diskurs zukünftig bereichern.

Anna Henriette Weininger

Mit ihrer Arbeit zur „Alternativenprüfung im Umweltrecht“ hat Anna (Henriette) Weininger eines der großen Themen des Umweltrechts bearbeitet, das tagtäglich in Genehmigungsverfahren in Deutschland eine maßgebliche Rolle spielt und dort häufig über Wohl und Wehe der Vorhaben entscheidet; kein Infrastrukturprojekt in Deutschland kommt an diesem Thema vorbei! Die Materie ist über unzählige umweltrechtliche Fachgesetze hinweg verstreut. Obwohl das Thema Einheitlichkeit suggeriert, findet sich dort aber eben nicht die „eine“ Alternativenprüfung, sondern so viele unterschiedliche Ableger ihrer Art, dass es bislang nicht gelungen war, die unterschiedlichen Alternativenprüfungen überzeugend in Bezug zueinander zu setzen oder gar zu harmonisieren. Die gesetzlichen Grundlagen sind schlichtweg zu unterschiedlich ausdifferenzierte und dabei hoch spezialisiert, wobei unionsrechtliche Hinterlegungen ihr Übriges zur Verwirrung beitragen.

Umso bemerkenswerter ist es, dass Anna Weininger in diesem Normendickicht eine außergewöhnlich hochklassige Untersuchung gelungen ist, die durch Destillation und Systematisierung Grundstrukturen der Alternativenprüfung herausgearbeitet und bislang verborgene Verbindungslinien gezogen hat. Dadurch ist es ihr gelungen, die von vielen Umweltrechtlern schon lang ersehnte Orientierung zu geben, die es braucht, um Genehmigungsverfahren ein gutes Stück sicherer und schneller durchzuführen. Die Qualifikationsschrift basiert auf einem fundierten und breiten Kenntnisschatz im umweltrechtlichen Bereich, den die Verfasserin einzusetzen wusste, um auf z. T. immer noch strittige, bisweilen sogar völlig ungeklärte Fragestellungen Antworten zu geben. Bei aller Qualität in der Sache ist die Untersuchung zur Alternativenprüfung im Umweltrecht auch noch sehr gut verständlich und spannend geschrieben. Anna Weininger hat eine große Arbeit vorgelegt. Ihr ist zu wünschen (obwohl man beinahe sicher sein kann), dass ihre Ausführungen in der umweltrechtlichen Community eine besondere Aufmerksamkeit erfahren werden.

 

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