Tagung Strafprozessrecht in der alten Bundesrepublik
Wenn das Strafprozessrecht tatsächlich als ein „Seismograph der Staatsverfassung“ (Roxin) dient, so muss der während der alten Bundesrepublik eingeschlagene Entwicklungsweg Fragen aufwerfen. Für führende Strafrechtswissenschaftler des Kaiserreichs und der Weimarer Republik stand fest, dass die Reichsstrafprozessordnung (1879) mit der Etablierung des „reformierten Strafprozesses“ auf halbem Wege stehen geblieben war. Unter Verweis auf anglo-amerikanische Verfahrensmodelle stritt man für die Stärkung der Beschuldigtenrechte und für die Umgestaltung der Hauptverhandlung zur Wahrung der Prinzipien der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit. In einer seiner letzten Schriften leitete Franz v. Liszt aus dem Sturz der Monarchie die „Schaffung eines vom demokratischen Geiste erfüllten deutschen Strafverfahrens“ ab. Nach Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft schien sich das Schrifttum hingegen mit einem stark etatistisch und inquisitorisch geprägten Strafprozessmodell arrangiert zu haben. Der im Strafprozessänderungsgesetz (1964) zum Ausdruck kommende liberale Geist (u.a. Einführung der obligatorischen Beschuldigtenbelehrung – dies gegen den Widerstand von Richter- und Polizeivereinigungen) blieb Episode. Als prägend für die weitere Entwicklung erwiesen sich die Stärkung des Opportunitätsprinzips und die Anti-Terrorismus-Gesetzgebung der 1970er Jahre. Umfassende Eingriffsermächtigungen und das weitgehende Fehlen von Beweisverwertungsverboten bei rechtswidrigem Polizeiverhalten (am deutlichsten bei rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchungen) machten das deutsche Strafprozessrecht nach 1989 unattraktiv für eine Übernahme in den neu entstehenden Demokratien Mittel- und Osteuropas. Die am 17. und 18. April 2026 stattfindende Tagung analysiert die rechtsstaatlichen Gewinne und Gefährdungen des deutschen Strafverfahrens in den Jahrzehnten zwischen der Gründung der Bundesrepublik und der Wiedervereinigung. Begrüßung durch den Dekan der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Josef Franz Lindner, und die Veranstalter Eine Geschichte des Scheiterns: Die Versuche einer Gesamtreform des deutschen Strafprozessrechts vom Kaiserreich bis zur Bundesrepublik Abschied von gestern – Fritz Bauer und die Utopie eines neuen modernen Strafverfahrens Die Rolle des BVerfG für die Fortentwicklung des Strafprozessrechts in der alten Bundesrepublik Der Kampf gegen die RAF und die Umgestaltung des Strafprozessrechts Der Kampf um die Beschuldigtenrechte – von der Einführung des § 136a StPO (1952) bis zur Kleinen Strafprozessreform (1964) Untersuchungshaft Heimlichkeit im Strafprozess Revision V-Leute als „Falle im Rechtsstaat“? Rekonstruktion einer Debatte Strafverteidigerbilder in der alten Bundesrepublik „Strafverfolgungsvorsorge“ in der alten Bundesrepublik Die „Wiederentdeckung des Opfers“ Medienöffentlichkeit – Strafverfolgung und Presse in der alten Bundesrepublik Selbständigkeit vs. Unselbständigkeit der Staatsanwaltschaft
E-Mail:
arnd.koch@jura.uni-augsburgjura.uni-augsburg.de ()
Veranstalter:
Veranstaltungsort:
Gebäude H, Hörsaal 2001
Universitätsstr. 24
86159 AugsburgAnmeldung:
Programm:
Prof. Dr. Arnd Koch, Augsburg
Prof. Dr. Sascha Ziemann, Hannover
Prof. Dr. Jan C. Schuhr, Heidelberg
Prof. Dr. Florian Jeßberger, Berlin
Prof. Dr. Anna H. Albrecht, Potsdam
Prof. Dr. Till Zimmermann, Düsseldorf
Dr. Samuel Strauß, Konstanz
Prof. Dr. Sönke Gerhold, Bremen
Prof. Dr. Ralf Kölbel, München
Prof. Dr. Stefan Barton, Bielefeld
Prof. Dr. Carsten Kremer, M.A., M.Jur. (Oxford), Rostock
Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier, Hannover
Prof. Dr. Brian Valerius, Passau
Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli, Hamburg
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