Im Gedenken an Prof. Dr. Wilhelm Dütz
Wilhelm Dütz wurde am 29. Juni 1933 in Burgsteinfurt/Westfalen geboren. 1970 wurde er auf einen Lehrstuhl der Freien Universität Berlin berufen. 1973 nahm Prof. Dütz einen Ruf auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Prozeßrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg angenommen; hier war er bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2001 tätig. Einen Ruf an die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg lehnte er 1980 ab. Seine zahlreichen und laufenden Fachveröffentlichungen beschäftigen sich mit Fragen zum allgemeinen Arbeits- und zum Kirchenarbeitsrecht, zum Erb-, Verbands- und Zivilverfahrensrecht. Wir verlieren einen hochgeschätzten Kollegen, der die Juristische Fakultät und die Universität seit ihrer Gründung ständig gefördert hat sowie einen national und international sichtbaren unermüdlichen Denker, Lehrer, Autor und Ratgeber des Arbeitsrechts. Sein Lehrbuch hat Generationen von Studierenden begleitet.
Er studierte von 1953 bis 1957 in Münster und Hamburg. Nach seiner Referendarzeit war er von 1961 bis 1970 Richter im OLG-Bezirk Hamm/Nordrhein-Westfalen. Während einer Beurlaubung arbeitete er in den Jahren 1961 bis 1963 in einer BGH-Anwaltskanzlei in Karlsruhe. Er promovierte 1965 in Münster/Westfalen bei Bundesverfassungsrichter a. D. Prof. Dr. Hans Brox mit dem Thema ”Die gerichtliche Überprüfung der Sprüche von betriebsverfassungsrechtlichen Einigungs- und Vermittlungsstellen". Dort habilitierte er sich auch 1969 mit der Schrift ”Rechtsstaatlicher Gerichtsschutz im Privatrecht".
Prof. Dütz war im Studienjahr 1980/81 Dekan der Juristischen Fakultät und zwischen 1996 bis 2001 Geschäftsführender Direktor des Instituts für Zivilrecht, das er bereits in den Jahren 1977 bis 1978 leitete. Er war zwischen Oktober 1986 und September 1990 Mitglied des Senats der Universität Augsburg. Diesem Gremium gehörte er schon vom Oktober 1973 bis Ende Januar 1975 sowie vom Oktober 1976 bis September 1980 an.
Prof. Dütz war Mitglied zahlreicher nationaler und internationaler wissenschaftlicher Vereinigungen. Er war Mitglied der Arbeitsgesetzbuchkommission der Bundesregierung und war Mitglied des Verbandsausschusses des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes, der Zentralen Gutachterstelle des Verbandes der Diözesen Deutschlands für das kollektive kirchliche Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz zur Novellierung des kirchlichen Arbeitsrechts.